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[DFV-PM] Der Zukunft eine Stimme geben
Deutscher Familienverband bekräftigt zum Internationalen Tag der Demokratie seine Forderung nach einem Wahlrecht von Geburt an
(Berlin). 13 Millionen Bundesbürger unter 18 Jahren sind noch immer vom Wahlrecht und damit von echter demokratischer Partizipation ausgeschlossen, kritisiert der Deutsche Familienverband (DFV). Anlässlich des Internationalen Tages der Demokratie am 15. September bekräftigt Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann die Forderung nach einem Wahlrecht von Geburt an.
Grundrechte gelten grundsätzlich nicht erst ab der Volljährigkeit. Dies betrifft auch das Wahlrecht. „Junge Menschen haben eine hohe Wertschätzung für die Demokratie und wollen mitbestimmen, wer ihre Zukunft gestalten soll. Aber wählen dürfen sie nicht“, sagt Heimann. „In dieser Hinsicht besteht im politischen System Deutschlands ein gravierendes Demokratiedefizit. Wir brauchen ein Wahlrecht von Geburt an, das von den Eltern als gesetzliche Stellvertreter ausgeübt wird, bis die Kinder alt genug sind, selbst zu wählen.“
Nach Auffassung des Nürnberger Juristen Dr. Axel Adrian widerspricht die gegenwärtig in Deutschland praktizierte Rechtslage den verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätzen der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl gemäß Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes. „Kinder sind unstreitig Staatsbürger, aber das Wahlrecht wird ihnen vorenthalten. Damit hat die nachwachsende Generation kein Stimmrecht in entscheidenden Zukunftsfragen. Stattdessen orientiert sich die Politik immer mehr an den Interessen einer immer älter werdenden Generation, von der ein stetig größer werdender Teil keine Kinder hat“, so Adrian. Um das zu ändern und der Zukunft künftig eine Stimme zu geben, unterstützt er als Botschafter die vom DFV initiierte Kampagne „Wahlrecht ab Geburt - Nur wer wählt, zählt“.
Nach Auffassung Adrians wäre ein Wahlrecht ab Geburt nicht nur ein großer Gewinn für die Demokratie, sondern auch für die politische Gesprächskultur in Deutschland: „Die Politik wäre gezwungen, sich intensiver mit jugend- und familienpolitischen Fragen auseinanderzusetzen und Familieninteressen nachhaltig zu verfolgen.“ So lange unter 18-Jährige aufgrund ihres fehlenden Stimmrechts politisch nicht wahrgenommen werden, sind demokratische Grundprinzipien auch in Deutschland nicht erfüllt.
„Eine Gesellschaft, die der jungen Generation das Wahlrecht entzieht, steht unter besonderem Begründungszwang“, betont DFV-Bundesgeschäftsführer Heimann. „Kinder und Jugendliche sind nicht Bürger zweiter Klasse. Ich sehe kein logisches Argument, ihnen das Wählen zu verbieten.“
Der Internationale Tag der Demokratie findet seit 2007 alljährlich am 15. September statt. Er wurde von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um auf den Wert der Demokratie in der Welt aufmerksam zu machen.
Kriminalstatistik 2018: Der Deutsche Familienverband zeigt sich entsetzt über die Zahlen des Bundeskriminalamtes.
Der Familienverband NRW fordert den Gesetzgeber auf, die Anstrengungen zu erhöhen, um die Gewalt gegen Kinder einzudämmen. „Wir brauchen dringend ein umfassendes Konzept zum Schutz der Kinder“ fordert der Landesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes NRW. „Jugendhilfe, Polizei und Justiz müssen entsprechend finanziell und fachlich ausgestattet werden, um präventiv tätig werden zu können. Es bedarf mehr gesamtgesellschaftliche Aufmerksamkeit, um Missbrauch und Gewalt gegen Kinder einzudämmen.“ So fordert der Verbandsgeschäftsführer die Wiedereinführung von Landeskinderbeauftragten, die als Schnittstelle die logistischen Voraussetzungen für Hilfekonzepte entwickeln können. Der Verband unterstützt die Forderungen der Deutschen Kinderhilfe…..mehr und dann sollte die Verlinkung kommen.
Die Reparaturwertstatt zum Besuch im Haus der Familie
Auch dieses Jahr war die Reparaturwertstatt wieder zum Besuch im Haus der Familie auf der Elsbachstraße 107.
Menschen jung und alt schließen sich zusammen um verschiedenste Haushaltsgegenstände, Gartengeräte, Fahrräder oder einfach alles was nicht mehr so funktioniert, wie es funktionieren sollte, wieder zusammenzuflicken. Sei es der Rasenmäher, der gute alte Handmixer oder das Fahrrad mit dem man seinen Lebensalltag bestreitet - Die Jungs und Mädels vom Ausbesserungswert e.V. kriegen es wieder ans Laufen.
Einmal im Monat treffen sich die fleißigen Ehrenamtler in verschiedenen öffentlichen Einrichtungen und walten Ihres Amtes. Die nächsten drei Termine finden Sie hier:
Freitag, 29.06.2018 14-18 Uhr •
Lise-Meitner-Gymnasium, Eine-Welt-Café •
Am Stadtpark 50, Manfort
Samstag, 28.07.2018 10-16 Uhr •
St. Stephanus-Gemeindesaal •
+ KLEIDERTAUSCH! •
Heinrich-Brüning-Str. 136, Bürrig
Samstag, 25.08.2018 10-16 Uhr •
AWO Seniorenzentrum •
+ KLEIDERTAUSCH! •
Tempelhofer Str. 2, Schlebusc
Für die nachfolgenden Termine und allgemeinen Informationen zur Reparaturwertstatt empfehlen wir die Homepage des Ausbesserungswert e.V. zu besuchen. Diese finden Sie unter https://www.ausbesserungswert.de/wp/
Das Interview der NRW-Landeschefin bezüglich des neuen Koalitionsvertrages beim WDR
Hallo liebe Familien und Vereinsfreunde,
wie Sie eventuell mitbekommen haben hat die NRW-Landeschefin des Deutschen Familienverbandes Petra Windeck dem WDR vor kurzem ein Interview bezüglich des neuen Koalitionsvertrages gegeben.
Dieses Interview können sich Interessierte nun unter folgendem Link anschauen:
https://www1.wdr.de/…/video-wie-familienfreundlich-ist-die-…
Ein starker Auftritt unserer NRW-Landeschefin!
[Aktuelles] Was ist neu in 2018?
Reform des Mutterschutzes
Schwangere und Mütter unterliegen einem besonderen Schutz. Dafür sorgt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Ab 2018 gelten neue Regeln, von denen viele Frauen profitieren. Doch was bringt das neue Gesetz wirklich?
Hier werden die wichtigsten 7 Fragen zum Mutterschutz beantwortet
Familienpolitischer Erfolg beim Wohnen
Letztes Jahr wurde eine familienpolitische Reform in § 1 Abs. 6 Nr. 2 des Baugesetzbuches überführt, welches für die Bauleitplanung besonders zu berücksichtigende Belange aufzählt. Dazugehören nun endlich "Wohnbedürfnisse [...] insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern“. Damit sollen in diesem zentralen Gesetz die Belange von kinderreichen Familien besonders hervorgehoben werden.
[DFV-PM] DFV kritisiert Aussagen der Rentenversicherung zur Mütterrente
(Berlin). Der Deutsche Familienverband (DFV) kritisiert scharf die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund Gundula Roßbach, die mit Blick auf die Sondierungsverhandlungen vor einer besseren Mütterrente gewarnt hat.
„Die Mütterrente ist keine milde Gabe. Die Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung sollen die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern und damit die eigentliche Zukunftsinvestition in die Stabilität der Rentenversicherung anerkennen. Die Rente hat ohne Kinder keine Zukunft. Wenn Rentenversicherungspräsidentin Roßbach ausgerechnet die Leistungen der Familien kleinredet, die das ganze Rentensystem überhaupt am Leben halten, dann ist das auf gut Deutsch gesagt ein Stück aus dem rentenpolitischen Tollhaus“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1992 in dem vom DFV erstrittenen Trümmerfrauenurteil die bestandssichernde Bedeutung der Erziehungsleistung für die gesetzliche Rente bestätigt. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, mit jedem weiteren Reformschritt die Benachteiligung von Familien im Rentenrecht spürbar zu verringern. 2001 hat das Verfassungsgericht klargestellt, dass Eltern nicht nur bei den Rentenleistungen, sondern auch bei den Rentenbeiträgen verfassungswidrig gegenüber Versicherten ohne Kinder benachteiligt werden, die zwar Beiträge gezahlt, aber zum Erhalt des Beitragszahlerbestandes nichts beigetragen haben.
„Die Politik missachtet die verfassungsrechtlichen Vorgaben seit über 25 Jahren. Für die Erziehung eines Kindes bekommt eine Mutter im Rentenalter über die angeblich so großzügige Mütterrente gerade einmal 60 Euro Rente. Und auf der Beitragsseite werden Eltern über Geldbeiträge und die generative Beitragsleistung Kindererziehung weiterhin doppelt zur Kasse gebeten. Gegen diese Ungerechtigkeit ziehen zur Zeit Tausende Familien mit der Elternklagen-Kampagne vor das Bundesverfassungsgericht. Anstatt ein ungerecht austariertes Rentensystem auf dem Rücken von Müttern und Vätern noch ungerechter zu gestalten, ist eine familienorientierte Rentenreform gefordert, die das Rentensystem vom Kopf auf die Füße stellt“, so Heimann.
Dafür fordert der Deutsche Familienverband die Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten von jetzt zwei bzw. drei Jahren auf sechs Jahre pro Kind für alle Eltern und die Einführung eines Kinderfreibetrags in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Heimann warnt davor, Elternrente und Beitragsgerechtigkeit für Familien auf die lange Bank zu schieben oder in die Steuer auszulagern: „Die Erziehungsleistung der Familien sichert die Zukunft des Generationenvertrages. Deshalb muss sie auch innerhalb dieses Systems anerkannt und berücksichtigt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1992 klargestellt, dass eine maßvolle Umverteilung der Rentenansprüche hin zu Familien mit mehreren Kindern mit dem Eigentumsschutz vereinbar ist. Auch eine Verbreiterung der Finanzierungsgrundlagen der Rentenversicherung kann Spielräume für dringend notwendige Verbesserungen schaffen. Es gibt gute Wege hin zu einer familiengerechten und verfassungskonformen Rentenreform – man muss nur den Mut haben, sie zu gehen“, fordert Verbandsgeschäftsführer Sebastian Heimann.
[DFV-PM] Deutscher Familienverband fordert schlüssiges Gesamtkonzept gegen Familienarmut
(Berlin). Einen konsequenteren Einsatz gegen Familienarmut fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes Klaus Zeh in der aktuellen Diskussion um Kinderarmut:
„Kinderarmut ist immer Familienarmut. Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss Familien stärken. Wir erkennen an, dass die Bundesfamilienministerin mit ihrem neuen Kindergeldmodell für Geringverdiener Verwerfungen beim Kinderzuschlag beseitigen will. Aber Familien brauchen nicht nur stückweise Lösungen. Sie brauchen ein rundes Konzept, das Entlastungen bei Steuern und Sozialabgaben, Kindergeld, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Bildung zusammendenkt und endlich wieder Mehr-Kind-Familien in den Blick nimmt. Dabei muss das Prinzip gelten, dass jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist“, so Klaus Zeh.
Wie stark Familienarmut Familien mit mehreren Kindern trifft, macht der "Horizontale Vergleich" deutlich, mit dem der Deutsche Familienverband seit Jahren berechnet, wie viel Geld Familien nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben noch im Portemonnaie haben. Einer Familie mit drei Kindern und einem Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro bleibt netto trotz Kindergeld und Ehegattensplitting weniger zum Leben übrig, als sie zur Teilhabe an dieser Gesellschaft braucht. Um fast 10.000 Euro jährlich liegt ihr frei verfügbares Einkommen unter dem steuerrechtlichen Existenzminimum.
„Um das finanzielle Ausbluten der Familien zu beenden, muss unmittelbar nach den Wahlen der steuerliche Kinderfreibetrag auf 9.000 Euro im Jahr hochgesetzt werden. Durch ein Kindergeld von monatlich 330 Euro pro Kind und Monat muss sichergestellt sein, dass diese Verbesserung bei allen Familien ankommt, auch denjenigen mit geringerem Einkommen. Dringend nötig ist außerdem die Einführung eines Kinderfreibetrags in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, denn vor allem die Sozialabgaben treffen Familien mit niedrigem Einkommen besonders hart“, fordert Zeh.
Massiv belastet werden gerade einkommensschwache Familien auch durch die Mehrwertsteuer, die sie z.B. auf Babywindeln, Kinderkleidung und Kinderbetten in voller Höhe zahlen müssen, während auf Hotelübernachtungen nur 7 Prozent fällig werden. „Es ist ein Armutszeugnis der Politik, dass es noch immer nicht gelungen ist, wenigstens auf Kinderprodukte den ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden“, so Zeh.
Die Wahlfreiheit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und in der Kinderbetreuung muss ein wichtiges Betätigungsfeld der künftigen Regierung werden. „Während Mehr-Kind-Familien mit einem oder anderthalb Einkommen immer ärmer werden, fördert die Politik gegenwärtig Doppelverdienerfamilien. Es ist gut, dass wir endlich vom Rabenmüttervorwurf weg sind. Aber Eltern mit mehreren Kindern, die sich für längere Erziehungsphasen entscheiden, dürfen dabei nicht ins Aus geschossen werden“ sagt der Verbandspräsident.
Nötig sind eine finanzielle Flankierung der dreijährigen Elternzeit unabhängig von der Betreuungsform, bundesweit kostenfreie Bildung und Betreuung ab dem Kindergarten, gut bezahlte und qualifizierte Teilzeitstellen auch unterhalb der Vollzeitnähe und Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg nach Erziehungsphasen. „Familienqualifikationen sind beruflich wertvolle Kompetenzen und müssen bei der Einstellung und Beförderung berücksichtigt werden. Der öffentliche Dienst muss dabei endlich mit gutem Vorbild vorangehen – hier kann die Politik selbst die Weichen stellen“, so Klaus Zeh.
Weitere Informationen:
- Horizontaler Vergleich 2017 (PDF)
- PM "Beiträge und Steuern: So werden Familien arm gemacht"
[DFV-PM] DFV fordert zügige Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages und Kindergeldes
(Berlin). Vor den Bundestagswahlen fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes Dr. Klaus Zeh von der Politik ein klares Bekenntnis zur zügigen Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages und des Kindergeldes.
„Der Kinderfreibetrag muss endlich realitätsgerecht auf die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene angehoben werden. Alle Familien wissen, dass Eltern für ihr Kind bestimmt nicht weniger ausgeben als für sich selbst – eher im Gegenteil. Trotzdem liegt der Kinderfreibetrag um fast 1.500 Euro unter dem Grundfreibetrag, weil der Bedarf von Kindern immer wieder künstlich heruntergerechnet wird. Wir begrüßen, dass sich mehrere Parteien dafür stark machen, den Kinderfreibetrag entsprechend zu erhöhen. Das ist ein wichtiges und positives Signal. Die Anhebung wird Familien allerdings schon seit rund 10 Jahren versprochen und ist jetzt dringend überfällig. Die Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 9.000 Euro pro Kind und Jahr, wie das für den Grundfreibetrag 2018 bereits vorgesehen ist, gehört ins Sofortprogramm jeder neuen Bundesregierung“, so Klaus Zeh.
Zeitgleich muss das mit dem Kinderfreibetrag verrechnete Kindergeld mitziehen. „Das Kindergeld soll übers Jahr die Rückerstattung von Steuern aufs Kindesexistenzminimum sichern und darüber hinaus Familien fördern. Für beides ist das Kindergeld viel zu niedrig, weil es seit Jahren immer nur Mini-Erhöhungen gegeben hat. Damit jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist, brauchen wir eine klare Koppelung des Kindergeldes an die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags bei hohen Einkommen. In Zahlen heißt das: 330 Euro Kindergeld pro Monat für jedes Kind“, fordert Zeh.
Wie dringend Familien konkrete Entlastungen brauchen, zeigt der vom DFV regelmäßig erstellte „Horizontale Vergleich“: Eine vierköpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von 35.000 Euro/Jahr liegt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben um 2.000 Euro jährlich unter dem Existenzminimum, mit drei Kindern sogar um 7.000 Euro. „Solange ein Facharbeiter sich vom selbst Erwirtschafteten keine zwei Kinder mehr leisten kann, ohne in die Armut zu rutschen, hat der Staat versagt“, sagt Zeh.
Zeh warnt davor, die Erhöhung des Kinderfreibetrags erneut unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen: „Die steuerliche Freistellung des Familien-Existenzminimums ist keine milde Gabe, sondern Vorgabe der Verfassung. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1990 in seiner Entscheidung zum steuerfreien Existenzminimum klar gestellt. Sogar die Dringlichkeit einer Haushaltssanierung – von der angesichts sprudelnder Steuereinnahmen derzeit ohnehin keine Rede sein kann – rechtfertigt laut Verfassungsgericht keine verfassungswidrige Besteuerung von Familien. Auch wenn der Staat auf Einsparungen angewiesen ist, muss er auf die gerechte Verteilung der Lasten achten“, fordert Zeh.
Dringend notwendig sind außerdem Familienentlastungen in der Sozialversicherung: „Auch in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung muss ein Kinderfreibetrag eingeführt werden, um Beitragsgerechtigkeit für Familien zu erreichen. Das gilt nicht nur für das bestehende System. Auch eine Bürgerversicherung baut auf die Erziehungsleistung der Familien und schadet sich selbst, wenn sie die Familien mit generativen und finanziellen Beiträgen doppelt belastet“, so Verbandspräsident Klaus Zeh.
Petra Windeck, Deutscher Familienverband: "Es hapert strukturell überall."
WDR 2 | 05.09.2017 | 05:07 Min.
Vor allem Familien sind in den Fokus des Wahlkampfs gerückt - doch was haben Familien tatsächlich zu erwarten? Welche Wahlversprechen können und müssen wirklich umgesetzt werden? Petra Windeck, NRW-Landesvorsitzende des Deutschen Familienverbandes, fordert auf WDR 2: "Wir brauchen flächendeckende Kitaplätze, die allen kostenlos zur Verfügung gestellt werden und Ganztagsschulplätze."
Die dazugehörige Audio Datei finden Sie im Anhang und in der Spate "Publikationen".
Familienorganisationen betonen Bedeutung einer hohen Kita-Qualität
Berlin, 28. August 2017 – Anlässlich des 10. Jubiläumstags des damaligen „ Krippengipfels“, der seinerzeit den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz auch für unter Dreijährige begründete, und des aktuellen Ländermonitors der Bertelsmann - Stiftung betonen die Familienorganisationen die Bedeutung einer hohen Qualität in Kitas und fordern dafür bundesweit einheitliche Standards . „Der Krippengipfel war damals ein wichtiger Schritt,“ erklärt Stefan Becker, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen (AGF), „seitdem hat sich insbesondere im quantitativen Ausbau der Kitaplätze enorm viel getan. Aber die aktuelle Situation ist nach wie vor nicht befriedigend. Eltern fordern ebenso, sich auf die Qualität in der Kita verlassen zu können – unabhängig davon, in welchem Bundesland oder in welcher Kommune sie wohnen. Dafür braucht es bundesweit einheitliche, wissenschaftlich fundierte Standards“, fordert Becker weiter. Diesen Schluss zieht auch die Bertelsmann-Stiftung aus ihrem aktuellen „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“, in dem jährlich die Situation der frühkindlichen Bildungssysteme in den Bundesländern dargestellt wird. Hier wird auch in diesem Jahr deutlich, dass die Qualität der Kitabetreuung, insbesondere hinsichtlich des Personalschlüssels, regional höchst unterschiedlich ausfällt. In einer gemeinsamen Erklärung haben 31 Kinderrechts-, Familien- und Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Kitaträger und weitere Organisationen bereits in den vergangenen Monaten mehrfach gezielt dazu aufgerufen, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards zu etablieren. Die gemeinsame Erklärung findet sich unter http://www.ag-familie.de/home/kitastandards.html. Die Familienorganisationen haben hierzu konkrete Qualitätskriterien vorgelegt, zu denen sie jeweils inhaltliche Vorschläge vorlegen. So fordern sie z. B. eine Höchstgrenze von maximal vier Kindern pro Fachkraft für unter Dreijährige. Die Familien sollen einen Anspruch auf ein Ganztagsangebot haben, die Betreuungskosten dürfen die Leistungsfähigkeit der Familien nicht übersteigen. Außerdem soll die Qualifikation der pädagogischen Fachkräfte verbessert werden und diese teilweise über eine Hochschulausbildung verfügen. Insgesamt fordern die Familienorganisationen eine Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kitas, die stärker als bisher auf die individuelle Begleitung und Unterstützung des einzelnen Kindes sowie auf eine gute Erziehungspartnerschaft von Eltern und Einrichtungen abzielt. Weitere Kernaussagen finden sich im Anhang und die gesamten Vorschläge als Download unter http://www.ag-familie.de/media/docs16/AGF_Position_Kitaqualitaet_April16.pdf. Die Familienorganisationen fordern nun eine schnelle Umsetzung der Qualitätskriterien und rufen die beteiligten Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene dazu auf, möglichst umgehend entsprechende Schritte gemeinsam zu erarbeiten und die Finanzierung dafür sicherzustellen. Die Aufnahme dieser Ziele in den kommenden Koalitionsvertrag ist dazu ein erster wichtiger Schritt.