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Deutscher Familienverband

Landesverband NRW e.V.

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Freitag, 30 Juni 2017 13:13

Der DFV zu Besuch beim Bundespräsidenten

Liebe Verbandsfreundinnen und Verbandsfreunde,

anlässlich eines Besuches des Bundespräsidenten und seiner Frau in Köln, lud Oberbürgermeisterin Henriette Reker die Landesvorsitzende des DFV - NRW, Petra Windeck und die leitende Bildungsreferentin des DFV- Bildungsforums, Stefanie Asbeck zum festlichen Empfang ein.

Bei strahlendem Sommerwetter fanden sich 200 geladene Gäste im Historischen Rathaus zu Köln ein, um Frank Walther Steinmeier und Elke Büdenbender zu begrüßen.

Das Bundespräsidentenpaar interessierte sich sehr für die erfolgreiche Integrationsarbeit des Deutschen Familienverbandes NRW im Großraum Köln.

Anbei einige Schappschüsse.

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Publiziert in Aktuelles

Liebe Leserinnen und Leser,

Petra Windeck hat dem WDR letzte Woche ein Interview zum nachfolgenden Thema gegeben und hat den Verband gut präsentiert. Sie können die in der Anlage befindliche mp3 Datei problemlos auf Ihrem Rechner abspielen.

Der Koalitionsvertrag für eine schwarz-gelbe Regierung in NRW soll an diesem Freitag (16.06.2017) vorgestellt werden. Einige Punkte zu den Änderungen bei Kitas und Schulen sind schon bekannt geworden. WDR 2 sprach darüber mit Petra Windeck, Sprecherin des deutschen Familienverbandes und Vorsitzende der Landes-Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände NRW.

Publiziert in Pressemitteilungen

(Berlin/Freiburg). Das Gerücht hält sich hartnäckig in der Öffentlichkeit: 200 Milliarden Euro werden angeblich jährlich vom Staat für die Familienförderung ausgegeben. „Dabei gibt selbst das Bundesfamilienministerium zu, dass nur 55 Milliarden Euro eine ‚Familienförderung im engeren Sinne‘ sind“, kritisieren der Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes, Siegfried Stresing, und Stephan Schwär, Landesvorsitzender des Familienbundes der Katholiken Baden-Württemberg. „Um Märchen, wie diesen, Fakten entgegen zu setzen, veröffentlichen wir gemeinsam mit dem Familienbund der Katholiken heute einen neuen Erklärfilm. Am Beispiel des Kindergeldes zeigen wir, wie Familienförderung und verfassungsgemäße Steuergerechtigkeit in einen Topf geworfen werden. So wird den Menschen suggeriert, dass Familien bestens vom Staat bedacht werden. Doch das Gegenteil ist der Fall!“

Das Kindergeld ist kein Geschenk vom Staat, sondern eine Erstattung zu viel gezahlter Steuern. Denn laut Verfassung muss das Existenzminimum eines Kindes – genau wie das eines Erwachsenen – steuerfrei gestellt werden. Der Gesetzgeber darf nur dann darauf zugreifen, wenn dieser Eingriff durch ein ausreichend hohes Kindergeld kompensiert wird. Das ist bisher nicht der Fall.

Weniger als die Hälfte des gezahlten Kindergeldes dient heute tatsächlich der Familienförderung. Der Rest ist schlichtweg die „Rückgabe von Diebesgut“ – also zu viel bezahlter Steuern –,  wie es der Hessische Landesrichter Dr. Jürgen Borchert einmal nannte. Verkauft wird das Kindergeld allerdings, als würden Familien vom Staat reich beschenkt.

„Wirkliche Steuergerechtigkeit kann nur entstehen, wenn das Kindergeld mindestens die steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags beim Spitzensteuersatz erreicht, das heißt, auf mehr als 300  Euro angehoben wird“, so Stresing und Schwär. Dieser Betrag würde allen Familien monatliche Steuergerechtigkeit garantieren und Kinder aus einkommensschwächeren Familien vor Armut schützen. 

Mit dem neuen Erklärfilm bietet der Deutsche Familienverband Wählern die Möglichkeit, vor den anstehenden Bundestagswahlen Zusammenhänge und Fakten zu verstehen, statt gern erzählten Märchen aufzusitzen.

 Weitere Erklärfilme des DFV unter elternklagen.de oder auf Youtube: „beitragsfreie“ Krankenversicherung und Kampagne für familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge 

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(Berlin). Die Kampagne des Deutschen Familienverbandes (DFV) für ein Wahlrecht ab Geburt bekommt internationale Unterstützung. „Wir sind stolz, die ‚Kinderlobby Schweiz‘ als Partner für ‚Nur wer wählt, zählt!‘ gewinnen zu können“, erklärt DFV-Präsident Dr. Klaus Zeh. „Gemeinsam wollen wir uns dafür stark machen, dass sich die Politik konsequenter auf Familien, Kinder und deren Bedürfnisse fokussiert. Das Wahlrecht ab Geburt, bei dem Eltern treuhänderisch die Stimmabgabe übertragen wird, bis die Kinder die Wahlmündigkeit erlangen, ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.“

„Auch in der Schweiz bedeutet die Entscheidung, eine Familie zu gründen, heute ein Risiko“, sagt Thomas Handschin vom Vorstand der Kinderlobby. „Befristete Arbeitsplätze und hohe finanzielle Belastungen machen den Familien das Leben schwer. Dazu kommt die fehlende politische Repräsentation einer ganzen Generation – und zwar der minderjährigen Kinder. Bisher haben sie kein Recht – auch nicht durch die Eltern –, an der Gestaltung unserer Demokratie und damit der Zukunft unserer Gemeinschaft mitzuwirken. Das muss sich dringend ändern!“

Ein Wahlrecht ab Geburt würde Familien und ihre Bedürfnisse sichtbar machen. Es würde dazu führen, dass Parlamente ihre Gesetze endlich familiengerechter ausgestalten. Das käme letztendlich allen Bürgern zu Gute. „Demografie ist schließlich nicht nur eine Frage der Überalterung der Gesellschaft, sondern auch des Potenzials, das mit den jungen Generationen heranwächst“, so Zeh und Handschin. „Wir dürfen die Jungen nicht abhängen! Um eine wirklich zukunftsfeste Gesellschaft zu schaffen, müssen Kinder und Jugendliche in den Wahlprozess einbezogen werden.“

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Die Landesregierung NRW will die Rechte von Kindern ausdrücklich im Grundgesetz festschreiben lassen. Das Kabinett hat deshalb beschlossen, einen Antrag zur Änderung des Grundgesetzes in den Bundesrat einzubringen. Die Stellung von Kindern in der Gesellschaft soll gestärkt und das allgemeine Bewusstsein dafür geschärft werden, dass Kinder eigene Grundrechte haben, die zu respektieren sind. "Ziel ist es, einen neuen Absatz 5 in Artikel 6 des Grundgesetzes zu erwirken, der die Grundrechte von Kindern maßgeblich berücksichtigt. Kinder sollen damit endlich den Stellenwert in unserer Gesellschaft bekommen, der ihnen zusteht. Durch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz werden Kinder und Jugendliche endlich nicht mehr Objekte rechtlicher Bewertung, sondern eigenständige Rechtspersönlichkeiten. Die Kinder von heute sind die Erwachsenen von morgen. Sie sind unsere Zukunft." Der neue Absatz im Grundgesetz soll zwei zentrale Elemente und Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention enthalten, die im geltenden Recht und in der Rechtspraxis derzeit noch nicht hinreichend beachtet werden. Das ist zum einen das "Kindeswohlprinzip" aus Artikel 3 Absatz 1 und das "Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung" aus Artikel 12 Absatz 1. Viele Verbände, Nicht-RegierungsOrganisationen und Persönlichkeiten fordern bereits seit Jahren, die Rechte von Kindern


durch Erwähnung im Grundgesetz zu bekräftigen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1968 sind Kinder Träger subjektiver Rechte, Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Das Grundgesetz erwähnt Kinder bislang jedoch ‚nur als Objekte der Pflege und Erziehung der Eltern. Das Grundgesetz trägt in seiner jetzigen Fassung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht Rechnung. Als 1994 Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes die Gleichberechtigung von Männern und Frauen zum Staatsauftrag erhob, wurde dies als Symbolpolitik kritisiert. Die Folge war jedoch eine umfassende Gleichstellungspolitik. Wenn der Gesetzesantrag zu den Kinderrechten im Bundesrat mehrheitlich beschlossen wird, hat der Deutsche Bundestag noch bis zum Ende seiner Legislaturperiode Zeit, eine solche Verfassungsänderung mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit zu beschließen. Hier geht es zur Pressemitteilung des MFKJKS.

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Mit großer Sorge beobachten viele im Paritätischen in diesem Wahljahr rechtsradikale und rassistische Erscheinungen, die wir längst überwunden glaubten. Vor diesem Hintergrund verabschiedete der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes am 07. April 2017 Grundsatzpapiere. Bei dem Papier mit dem Titel "Vielfalt ohne Alternative - gegen rechte Demagogen - für eine solidarische Politik" handelt es sich um eine Resolution, die sich in allgemeiner Form mit rechtsradikalen Erscheinungen in diesem Wahljahr 2017 auseinandersetzt. Die Hintergründe für diese Erscheinungen sind vielschichtig und komplex. Der Verband wird sich daher auch mit weiteren ursächlichen Faktoren auseinandersetzen. Gleichwohl legt der Verbandsrat ganz bewusst den Schwerpunkt auf die Problematisierung sozialer Ungleichheit und sozialer Unsicherheit bei einem immer größeren Teil der Bevölkerung. Dieses Papier ist für die breite Veröffentlichung in diesem Wahljahr gedacht

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Bildungs- und familienpolitische Konzepte sind – mindestens für Eltern in NRW- von zentraler Bedeutung für ihre Wahlentscheidungen.

Herausragend an der Jako-o Bildungsstudie NRW 2017 ist die offenbar sehr positive Haltung der Eltern zu den großen aktuellen Bildungsaufgaben in NRW, Inklusion und Integration.

Nahezu alle befragten Eltern befürworten die Inklusion behinderter SchülerInnen in Regelschulen. Ein großer Teil möchte sogar, dass die Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion an Schulen in NRW beschleunigt werden.

Die meisten Eltern bestätigen, dass an den Schulen, die ihre Kinder besuchen, Flüchtlinge unterrichtet werden. Für diese Arbeit wünschen sich die Eltern eine Aufstockung der Lehrer; knapp die Hälfte erachtet sogar die derzeitigen Maßnahmen in NRW hierzu als nicht ausreichend. Über 80% sehen in der Integration von Flüchtlingskindern keine Einschränkungen für den erfolgreichen Schulbesuch ihrer eigenen Kinder.

Das Ergebnis der Studie belegt hier die große Solidarität der Elternschaft in NRW mit allen schwächeren und benachteiligten SchülerInnen.

Nicht bescheinigen können die Eltern der nordrheinwestfälischen Landesregierung Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen. Hier muss Vieles besser werden, damit Bildungsverläufe nicht von vorne herein durch prägende Nachteile belastet bleiben.

Nach Ansicht des Deutschen Familienverbandes NRW e.V. ist in diesem Zusammenhang die deutliche Forderung der Eltern nach mehr Ganztagsschulen zu sehen. Verlässliche Ganztagsschulen, die der Studie zufolge verstärkt gewünscht sind, können ebenso zu mehr Chancengleichheit beitragen wie die bessere bauliche und technische Ausstattung der Schulen, insbesondere in Städten und Gemeinden mit prekärer Haushaltslage und auch eine wirkliche Lehr- und Lernmittelfreiheit für alle SchülerInnen.

In der viel diskutierten Frage, Gymnasium mit G8 oder G9 zeigt die Studie eine Veränderung der bisher allgemein überwiegend ablehnenden Haltung der Eltern, hin zu einer Befürwortung offener Regelungen, die entweder schulweise oder auch individuell für jede Schülerin und jeden Schüler beide Möglichkeiten anbieten können.

 

Alle Infos bezüglich der Studie finden Sie im Übrigen in Form einer PDF-Datei, wenn Sie hier klicken.

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