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Grunderwerbsteuer: Steuerfreibetrag stärkt Familienwohnen
Um Familien den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern, fordert der Deutsche Familienverband zum heutigen, zweijährigen Jubiläum des Baukindergeldes die Einführung eines Familien-Freibetrages in der Grunderwerbsteuer.
(Berlin). „Eine hohe Grunderwerbsteuer ist eine Strafsteuer für das Familienwohnen“, sagt Uwe Mähler, Landesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV). Er fordert die Bundesregierung auf, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag endlich zu erfüllen und ein konkretes Konzept zur Einführung eines Freibetrages in der Grunderwerbsteuer vorzulegen.
„Die Grunderwerbsteuer frisst das Eigenkapital von Familien auf, die sich mit einem Eigentumskauf den Wunsch vom familiengerechten Wohnen und einer Alterssicherung erfüllen wollen“, so Mähler. Ein Grunderwerbsteuerfreibetrag schont nicht nur den Geldbeutel von Familien. Es ist gleichzeitig ein kluges Signal, dass eine gute Förderung (Baukindergeld) nicht im nächsten Schritt durch eine familienblinde Grunderwerbsteuer aufgefressen wird. Diesen Widerspruch muss die Bundesregierung unbedingt auflösen.
Der DFV fordert die Wiedereinführung von Familien-Freibeträgen in der Grunderwerbsteuer, eine Begrenzung der in den letzten Jahren gestiegenen Grunderwerbsteuersätze in den Bundesländern sowie die Entfristung des Baukindergeldes.
Grunderwerbsteuer: Immer tiefer in die Tasche greifen
Inzwischen haben die Grunderwerbsteuereinnahmen der Länder Rekordhöhen erreicht. Zum einen im Gesamtvolumen und zum anderen am prozentualen Anteil der Ländersteuern. Lag das Volumen der Grunderwerbsteuereinnahmen der Länder 2010 noch bei 5,29 Milliarden Euro, so sind sie bereits neun Jahre später um 200 Prozent auf 15,78 Milliarden Euro geklettert.
2010 beliefen sich die Gesamteinnahmen aus Ländersteuern auf 12,1 Milliarden Euro. 2019 stiegen die Einnahmen nach Angaben des Bundesministeriums für Finanzen um mehr als das Doppelte auf
25,84 Milliarden Euro. Betrug der prozentuale Anteil der Grunderwerbsteuern an den Gesamteinnahmen 2010 noch 43,7 Prozent, stieg er bis 2019 bereits auf 61,1 Prozent.
Bis in die 80er Jahre betrug der Grunderwerbsteuersatz 7 % und wurde vom Bund festgesetzt. Gleichzeitig profitierten Familien von Steuerbefreiungen beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. 1983 wurde der Steuersatz auf 2 % gesenkt. Im Gegenzug wurden die Steuerbefreiungen gestrichen. Doch seitdem kennen die Steuererhöhungen nur noch eine Richtung – nach oben. Damit treiben die Bundesländer die Immobilienpreise unnötig in die Höhe. Die Nebenkosten durch die Grunderwerbsteuer sind in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Schleswig-Holstein und Thüringen am höchsten. Familien zahlen in diesen Bundesländern den Höchststeuersatz von 6,5 Prozent. Einzig die Freistaaten Bayern und Sachsen haben seit 1998 ihre Steuersätze nicht erhöht.
„Angesichts der enormen Bedeutung des Wohneigentums für das familiengerechte Wohnen und für die Altersvorsorge brauchen Familien einen Grunderwerbsteuerfreibetrag“, sagt Uwe Mähler. Der DFV macht deutlich, dass sich die Grunderwerbsteuer inzwischen zu einem der wesentlichen Kostentreiber auf dem Immobilienmarkt entwickelt hat. Die hohen Grunderwerbsteuersätze verhindern besonders in Ballungsräumen den Erwerb von Wohneigentum.
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