Liebe Familienfreunde!
Das neue Jahr hat uns wieder und wir hoffen, dass auch Sie gut und gesund ins neue Jahr 2019 gestartet sind!
Ich bin fest davon überzeugt, dass auch die kommenden 12 Monate eine intensive familienpolitische Arbeit mit sich bringen werden. Deshalb danke ich an erster Stelle unseren Ehrenamtlichen, Förderern und Spendern, dass sie sich so vehement mit uns DER FAMILIE VERPFLICHTET fühlen und auch im neuen Jahr fest an unserer Seite stehen! Vielen Dank!
Die erste Meldung, die mich am Arbeitsplatz erreichte, hatte Großartiges zu vermelden: "Mehr Geld für Familien", "Starke-Familien-Gesetz", "Regierung will mehr für arme Familien tun". Zuerst fällt auf, dass sich das Bundesfamilienministerium zunehmend griffiger Titel aus der PR-Kiste bedient: Nach dem "Gute-Kita-Gesetz" folgt nun das "Starke-Familien-Gesetz". So so. Aber was steckt hinter der Fassade?
1) Die redundante Feststellung, dass die Kindergelderhöhung deutlich höher ausfalle als in den Vorjahren, mag die Bundesregierung freuen. Wir halten es im Deutschen Familienverband für dringend erforderlich darauf hinzuweisen, dass das Existenzminimum eines Kindes auch weiterhin, auf Jahre gefestigt, deutlich unter dem eines Erwachsenen liegt (Grundfreibetrag Erwachsener 2019: 9.168 Euro. Kinderfreibetrag 2019: 4.980 Euro, zzgl. Betreuungsfreibetrag in Höhe von 2.640 Euro). Trotz eindeutiger Versprechen in mehreren Bundestagswahlkämpfen! Hier fühlen sich Familien zurecht enttäuscht. Kinder sind nicht nur „kleine Menschen“, die nur einen Bruchteil der materiellen und finanziellen Bedarfe von Erwachsenen haben.
2) Dass die Wirkung des Kinderfreibetrages für gut verdienende Eltern erheblich höher ist als das Kindergeld, ist für uns weiterhin ein wichtiger Kritikpunkt. Jedes Kind muss gleich viel wert sein. Deshalb muss das Kindergeld an die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrages gekoppelt werden. Das entspricht einem Kindergeld in Höhe von 330 Euro je Kind und Monat.
3) Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass der Kinderzuschlag reformiert wird. Bisher ist vor allem die Beantragung für Eltern ein bürokratisches Gesamthindernis. Das Ergebnis: Die Leistung geht an mehr als zwei Dritteln der anspruchsberechtigten Familien komplett vorbei. Hier muss dringend gehandelt werden. Die bisherigen Änderungen sind deutlich ausbaufähig, wie bspw. die maximale Erhöhung um 15 Euro je Kind und Monat. Tatsächlich kann es bei der Reform des Kinderzuschlages zu spürbaren Verbesserungen für einkommensschwache Familien kommen. Kann! Fakt ist aber, dass in unserem reichen Land noch immer Löhne gezahlt werden, von denen zwar die Eltern ihr Existenzminimum decken können, nicht aber das des Kindes. Dies ist Voraussetzung für den Kinderzuschlag.
Nicht hinnehmbar ist für uns allerdings, dass selbst von einem Durchschnittslohn von brutto 2.500€/Monat netto nicht einmal das Existenzminimum einer 4-köpfigen Familien übrig bleibt. Trotz Kindergeld. Dabei sind es gerade die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge, die Familien in die Armut drücken. Dass damit Artikel 3 in Verbindung mit Artikel 6 des Grundgesetzes verletzt wird, scheint die Bundesfamilienministerin nicht zu interessieren. Aber bald wird sich das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen (mehr dazu unter: www.elternklagen.de).
Mit der Reform des Kinderzuschlages soll die Kinderarmut (eigentlich muss es Familienarmut heißen) bekämpft werden. So steht es im Koalitionsvertrag (S. 11, 19, 67). Doch dass mit der Reform des Kinderzuschlages damit das Problem der gravierenden und seit Jahren anhaltenden Familienarmut gelöst werden wird, kann stark in Zweifel gezogen werden.
Vielmehr braucht es mutige Reformen, die den Geist der Familienurteile des Bundesverfassungsgerichts atmen. Sie sehen, auch in diesem Jahr braucht es eine starke und verlässliche Vertretung von Familien für Familien.
Mit besten Wünschen aus der Berliner Bundesgeschäftsstelle,
Sebastian Heimann
Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes e.V.
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