(Berlin). Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die Aussagen von Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D., jedem deutschen Bundesbürger das Wahlrecht ab Geburt zu verleihen. Der DFV fühlt sich damit in seiner Wahlrechtskampagne bestärkt.
„Die fehlende politische Vertretung unserer jüngsten Generation ist eine Schwachstelle unserer Demokratie. Bis heute bleiben 13 Millionen junge Menschen von den Bundestagswahlen ausgeschlossen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. „Das Wahlrecht ist das einzige Grundrecht, welches Kindern 18 Jahre lang vorenthalten wird. Es kann nicht im Interesse einer modernen Demokratie sein, einen Großteil der Bevölkerung von der politischen Willensbildung auszuschließen.“
Der Deutsche Familienverband, die Deutsche Liga für das Kind und die Kinderlobby Schweiz plädieren im Rahmen einer übernationalen Kampagne für ein wirklich allgemeines Wahlrecht: das Wahlrecht ab Geburt. Die Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ steht unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin a.D. Renate Schmidt und wird von Persönlichkeiten aus Politik und Wissenschaft unterstützt, so unter anderem von Wolfgang Thierse (Bundestagspräsident a.D.) und Hermann Otto Solms (Alterspräsident des Bundestages) sowie weiteren aktiven Bundes-, Landtags- und Europaabgeordneten.
„Unser Grundgesetz gibt die Richtung vor. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. So steht es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Es sagt nicht, dass die Staatsgewalt nur vom volljährigen Volke ausgeht“, argumentiert Zeh. „Kinder sind von Geburt an Träger von Grundrechten. Soweit Kinder ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen können, sind Eltern ihre natürlichen und besten Vertreter. Das ist grundgesetzlich in Artikel 6 geregelt. Bis die Kinder wahlmündig sind, sollen Eltern das Wahlrecht für ihre Kinder treuhänderisch ausüben. Das ist die natürlichste Fortentwicklung des Wahlrechts.“
Auch bei der bevorstehenden Europawahl werden Minderjährige von der Wahl ausgeschlossen bleiben, obwohl mehrere Juristen die verfassungsrechtliche Wahldiskriminierung von jungen Menschen kritisieren.
„Wer sich wirklich für Kinderrechte stark machen will, muss das Wahlrecht ab Geburt fordern“, sagt Verbandspräsident Zeh. „Kinderrecht ist Wahlrecht“.
Weitere Informationen
SWR 2: Bundesverfassungsrichter a.D. Kirchhof zum Wahlrecht für Jugendliche
Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“: www.wahlrecht.jetzt
Europa-Familiendeklaration des Deutschen Familienverbandes (PDF)