„Wo gibt es Musikunterricht für 10 Euro?“
Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: DFV
Neuer gesetzlicher Feiertag: Tag der Familie soll arbeitsfrei werden!
Der Deutsche Familienverband (DFV) regt an, den Internationalen Tag der Familie am 15. Mai zum jährlichen arbeitsfreien Feiertag in Deutschland zu erklären.
(Berlin). Trotz vieler und guter Bemühungen der Bundesregierung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Wirtschaft zum Taktgeber des Familienlebens geworden. Für Familien ist Zeit eine sehr knappe Ressource, über die sie größtenteils nicht mehr frei verfügen können. Mit einem Familien-Feiertag wird man den Forderungen von Eltern und Kindern gerecht, mehr Zeit füreinander haben zu können.
„Ohne Familien ist kein Staat zu machen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. „Die Bundesregierung setzt mit einem Familien-Feiertag ein weit sichtbares Zeichen und schärft das Bewusstsein für die vielfältigen Leistungen von Familien, von der die gesamte Gemeinschaft profitiert. Der Familie Zeit füreinander zu lassen, ist Ausdruck einer modernen und zukunftsgewandten Familienpolitik.“
67 % der Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Bei Müttern, die in Vollzeit arbeiten, ist der Wunsch sogar noch deutlich größer ausgeprägt. 86 % kritisieren, dass sie kaum noch ausreichend Zeit für ihre Kinder und ihren Partner haben. Das zeigen Daten des Bundesfamilienministeriums.
Der DFV plädiert bewusst dafür, den Internationalen Tag der Familie als Feiertag einzuführen, um Familien mehr Zeit füreinander zu ermöglichen.
Gleichzeitig wird die Bundesregierung aufgefordert, mit gutem Beispiel voranzugehen und seine EU-Ratspräsidentschaft 2020 zu nutzen, um den Internationalen Tag der Familie als europaweiten und arbeitsfreien Feiertag einzuführen.
„Der Familien-Feiertag soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken“, sagt Zeh. „Heute ist es kaum noch möglich von einem Durchschnittsgehalt eine ganze Familie zu versorgen. Niedrige Löhne, befristete Arbeitsverhältnisse und eine hohe Steuer- und Abgabenlast drücken das Familieneinkommen regelmäßig unter das Existenzminimum. Die doppelte Erwerbsnotwendigkeit beider Elternteile macht das Familienleben zu einem zeitlichen Balanceakt. Familien brauchen Zeit füreinander. Der Internationale Tag der Familie als arbeitsfreier Tag würde genau das ermöglichen.“
Der DFV sieht mit Sorge, dass die zeitlichen Freiräume trotz Flexibilisierung von Arbeitszeiten, Home Office und Digitalisierung schwinden. Dabei ist die Familienzeit für die Kindesentwicklung von größter Bedeutung. Sie ermöglicht, Vertrauen und Bindungen innerhalb der Familie zu stärken, Orientierung zu geben und Vorbildfunktionen auszufüllen.
Deutscher Familienverband begrüßt Aussagen des Verfassungsjuristen Kirchhof zum Wahlrecht ab Geburt
(Berlin). Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die Aussagen von Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D., jedem deutschen Bundesbürger das Wahlrecht ab Geburt zu verleihen. Der DFV fühlt sich damit in seiner Wahlrechtskampagne bestärkt.
„Die fehlende politische Vertretung unserer jüngsten Generation ist eine Schwachstelle unserer Demokratie. Bis heute bleiben 13 Millionen junge Menschen von den Bundestagswahlen ausgeschlossen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. „Das Wahlrecht ist das einzige Grundrecht, welches Kindern 18 Jahre lang vorenthalten wird. Es kann nicht im Interesse einer modernen Demokratie sein, einen Großteil der Bevölkerung von der politischen Willensbildung auszuschließen.“
Der Deutsche Familienverband, die Deutsche Liga für das Kind und die Kinderlobby Schweiz plädieren im Rahmen einer übernationalen Kampagne für ein wirklich allgemeines Wahlrecht: das Wahlrecht ab Geburt. Die Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ steht unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin a.D. Renate Schmidt und wird von Persönlichkeiten aus Politik und Wissenschaft unterstützt, so unter anderem von Wolfgang Thierse (Bundestagspräsident a.D.) und Hermann Otto Solms (Alterspräsident des Bundestages) sowie weiteren aktiven Bundes-, Landtags- und Europaabgeordneten.
„Unser Grundgesetz gibt die Richtung vor. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. So steht es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Es sagt nicht, dass die Staatsgewalt nur vom volljährigen Volke ausgeht“, argumentiert Zeh. „Kinder sind von Geburt an Träger von Grundrechten. Soweit Kinder ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen können, sind Eltern ihre natürlichen und besten Vertreter. Das ist grundgesetzlich in Artikel 6 geregelt. Bis die Kinder wahlmündig sind, sollen Eltern das Wahlrecht für ihre Kinder treuhänderisch ausüben. Das ist die natürlichste Fortentwicklung des Wahlrechts.“
Auch bei der bevorstehenden Europawahl werden Minderjährige von der Wahl ausgeschlossen bleiben, obwohl mehrere Juristen die verfassungsrechtliche Wahldiskriminierung von jungen Menschen kritisieren.
„Wer sich wirklich für Kinderrechte stark machen will, muss das Wahlrecht ab Geburt fordern“, sagt Verbandspräsident Zeh. „Kinderrecht ist Wahlrecht“.
Weitere Informationen
SWR 2: Bundesverfassungsrichter a.D. Kirchhof zum Wahlrecht für Jugendliche
Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“: www.wahlrecht.jetzt
Europa-Familiendeklaration des Deutschen Familienverbandes (PDF)
Europa-Deklaration wird publik gemacht
Sehr geehrte Damen und Herren,
am kommenden Sonntag, den 12. Mai, wird die Europa-Deklaration des Deutschen Familienverbandes auf dem Landesfamilientag Baden-Württemberg durch unseren Verbandspräsidenten Herrn Dr. Zeh im Beisein unseres Ehrenmitglieds Herrn Bonde, der Abgeordneten Milich (MdL, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration) sowie des Landesvorsitzenden BaWü und Abgeordneten Herrn Schoch publik gemacht werden. Eine entsprechende Pressemitteilung wird am Sonntag durch den Bundesverband veröffentlicht werden.
Die Deklaration ist bereits auf unserer Webseite abrufbar. Wir möchten Sie bitten, diese bis Sonntag noch nicht aktiv zu bewerben. Selbstverständlich können Sie die Deklaration bei sich auf die Webseite setzen oder verlinken. Wir würden uns darüber sehr freuen.
Link zur Deklaration: https://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen
An dieser Stelle möchten wir noch denjenigen danken, die sich die Zeit genommen haben, bei der Ausarbeitung der Deklaration tatkräftig mitzuhelfen! Vielen herzlichen Dank!
Mit besten Wünschen,
Sebastian Heimann, M.A.
Bundesgeschäftsführer
Sie sind von elternklagen.de ebenfalls begeistert?
[DFV-PM] Horizontaler Vergleich 2019: Sozialversicherung treibt Familien weiterhin in die Armut
Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) zeigen im jährlich erscheinenden Horizontalen Vergleich auf, dass familienblinde Sozialabgaben für die stetige Familienarmut verantwortlich sind
(Berlin/Freiburg). Bereits eine Familie mit zwei Kindern und einem Durchschnittseinkommen von 35.000 Euro fällt – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben sowie inklusive Kindergeld – mit rund 2.800 Euro unter das steuerliche Existenzminimum. Die Zahlen im Horizontalen Vergleich 2019 zeigen, dass sich die finanzielle Situation für Familien im Vergleich zum vorherigen Jahr erneut deutlich verschlechtert hat.
„Grund für das seit Jahren ansteigende Minus im Familienhaushalt sind verfassungswidrige Sozialabgaben. Sie belasten Familien unverhältnismäßig“, sagt DFV-Präsident Klaus Zeh. Eltern zahlen dieselben Beiträge in die Renten- und Krankenversicherung ein wie Menschen ohne Erziehungs- und Betreuungsverantwortung für Kinder. Die Pflegeversicherungsbeiträge sind für Kinderlose nur geringfügig höher.
Mit ihren Geldbeiträgen und der Erziehung von Kindern zahlen Familien doppelt in die Sozialversicherung ein. Es sind aber gerade Familien, die den Erhalt des Generationenvertrages sicherstellen. „Der Staat straft Familien zweifach ab, mit überhöhten Sozialabgaben und später auch noch in der Rente“, so Zeh.
Die Benachteiligung von Familien in der Sozialversicherung hat bereits das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2001 kritisiert. Im sogenannten „Pflegeversicherungsurteil“ forderte es den Gesetzgeber auf, die gesetzliche Sozialversicherung auf Beitragsgerechtigkeit hin zu überprüfen – ohne Erfolg. „Die Bundesregierung hat das Urteil bis heute ignoriert. Wir warten noch darauf, dass diese Ungerechtigkeit endlich behoben wird“, sagt Zeh.
Höheres Einkommen schützt nicht vor Familienarmut
Der Horizontale Vergleich zeigt, dass auch Familien mit höherem Einkommen von der Sozialversicherung erstickt werden: Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro fehlen einer Familie mit vier Kindern 4.000 Euro jährlich, um überhaupt das Existenzminimum der Familie zu erreichen.
„Wenn Familie ein Armutsrisiko bedeutet, ist es nicht verwunderlich, dass sich immer mehr Menschen gegen Kinder entscheiden“, sagt Stephan Schwär, Landesvorsitzender des FDK Baden-Württemberg. „Darauf muss die gesetzliche Sozialversicherung reagieren, wenn der Generationenvertrag noch Zukunft haben soll. Die Lasten der Sozialversicherung müssen familiengerecht verteilt werden.“
Der DFV und der FDK fordern das Ende der Benachteiligung von Familien in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dafür benötigt es einen Kinderfreibetrag bei den Sozialabgaben – analog zur Einkommensteuer. Grundsätzlich muss die Höhe des Kinderfreibetrages dem steuerlichen Grundfreibetrag von Erwachsenen entsprechen. „Der Kinderfreibetrag muss während der aktiven Familienphase greifen und ist auf die Dauer der Unterhaltspflicht für Kinder beschränkt“, so Schwär. Dies stellt klar, dass der Kinderfreibetrag keine Belohnung für das Kinderhaben ist, sondern die ökonomische Bedeutung der Kindererziehung für das gesamte System der gesetzlichen Sozialversicherung widerspiegelt.
Wir jammern nicht, wir klagen!
Derzeit klagen tausende Familien gegen die familienblinde Ausgestaltung der Sozialversicherung und werden dabei von den beiden Familienverbänden juristisch unterstützt. Der erste Elternaufstand in der Geschichte der Bundesrepublik hat das Bundesverfassungsgericht erreicht. Mehrere Klagen sind dort anhängig. DFV und FDK informieren regelmäßig über den Stand auf der Kampagnen-Webseite: www.elternklagen.de
Der Horizontale Vergleich 2019 steht hier (PDF) zum Download bereit.
Weitere Informationen:
Positionenpapier zur Rente (PDF): DFV-Positionen für eine familiengerechte Rente und einen verlässlichen Generationenvertrag
[DFV-PM] Ein Jahr GroKo-Familienpolitik: DFV-Präsidium vermisst den großen Schritt
Das Präsidium des Deutschen Familienverbandes zieht Bilanz der gesetzlichen Maßnahmen in der Familienpolitik
(Berlin). Zu den zentralen familienpolitischen Neuerungen der Großen Koalition gehört das „Gute-Kita-Gesetz“. Das Präsidium des Deutschen Familienverbandes (DFV) begrüßt die Initiative von Bundesfamilienministerin Giffey, insgesamt 5,5 Milliarden Euro in die Verbesserung der institutionellen Kinderbetreuung zu investieren.
„Bei der Qualitätsverbesserung in Kindertagesstätten besteht großer Handlungsbedarf“, so Verbandspräsident Klaus Zeh. „Der bundesweite Betreuungsbedarf von unter dreijährigen Kindern liegt bei 46 %. Tatsächlich wird aber nur eine Betreuungsquote von 33 % erreicht. Die Bundesregierung hat richtig erkannt, dass hier Prioritäten gesetzt werden müssen.“ Der DFV mahnt aber gleichzeitig an, dass das Gesetz keine bundesweit verbindlichen Vorgaben zu Qualitätsstandards macht. Familien müssen weiterhin damit leben, dass es zwischen den Bundesländern erhebliche Unterschiede in der Betreuungsqualität von Kindern gibt. Hier besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf.
Kaum Stärkung von Familien
Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ will die Große Koalition der Kinderarmut entgegenwirken. Das Gesetz soll ab Sommer 2019 stufenweise mehr Familien mit der Neugestaltung des Kinderzuschlages und mit Verbesserungen der Bildungs- und Teilhabeleistungen unterstützen. „Die harte Abbruchkante beim Kinderzuschlag abzuschaffen, ist eine gute Entscheidung“, sagt Zeh. „Vor der Reform konnte es passieren, dass eine kleine Gehaltserhöhung dazu führt, dass die Familie aus dem Kinderzuschlag fällt. Damit hatten sie plötzlich noch weniger Geld als vorher zur Verfügung.“
Gegen die Kinderarmut in Deutschland kann die Reform des Kinderzuschlages nur behelfsmäßig wirken. Wie der DFV im Horizontalen Vergleich errechnet, sind es in erster Linie Steuern und familienblinde Sozialabgaben, die Eltern und ihre Kinder am stärksten belasten. Die Benachteiligung von Familien in der Renten-, Pflege- und Krankenversicherung allein bedeutet eine Mehrbelastung von 240 Euro je Kind und Monat. Damit jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist, brauchen wir eine klare Koppelung des Kindergeldes an die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags bei hohen Einkommen. In Zahlen heißt das: 330 Euro Kindergeld pro Monat für jedes Kind. „Mit einer von Verfassungs wegen notwendigen Reform der Sozialversicherung und einem guten Kindergeld würde Millionen von Familien aus der Armut geholfen werden“, sagt Zeh.
Gute Akzente beim Familienwohnen
Deutlich positiv bewertet das DFV-Präsidium die Einführung des Baukindergeldes im vergangenen September: „Das Baukindergeld ist eine wertvolle Unterstützung für Familien, die erstmalig Wohneigentum erwerben wollen. Mit 64.000 Anträgen ist die Nachfrage enorm.“ Bezahlbares Wohnen gehört zu den wichtigsten sozialen Fragen – insbesondere für Familien mit mehreren Kindern. Das Baukindergeld erleichtert vielen Familien den Schritt zum Eigenheim.
Es ist dringend erforderlich, dass der ausschließlich an Familien gerichtete, staatliche Zuschuss unbefristet ausgeweitet wird und Familien einen Rechtsanspruch darauf erhalten. Im Kontext des bezahlbaren Wohnens und Bauens unterstützt der Deutsche Familienverband die Einführung eines Freibetrages in der Grunderwerbsteuer.
Demokratische Teilhabe ermöglichen
Aus Sicht des DFV-Präsidiums macht sich die Große Koalition wenig Mühe, die Stimmen von Kindern ernst zu nehmen. Die „Fridays for Future“-Demonstrationen zeigen deutlich, dass Kinder und Jugendliche politisch gehört werden wollen. „Aus dem letzten Staatenbericht zur UN-Kinderrechtskonvention geht klar hervor, dass die Bundesregierung Kindern nur fiktive Wahlen ohne politische Relevanz zutraut“, so Zeh. „Das Wahlrecht ist das wichtigste Kinderrecht überhaupt und muss gesetzlich verankert werden.“ Nur ein Wahlrecht ab Geburt, das bis zur Wahlmündigkeit von Eltern wahrgenommen wird, würde garantieren, dass die berechtigten Interessen von Kindern und ihren Familien Gehör bekämen.
Die Bilanz zu einem Jahr Familienpolitik fällt durchwachsen aus: „Die Maßnahmen der Großen Koalition lassen sinnvolle Schwerpunkte erkennen, doch die großen Sprünge bleiben aus. Eine gute Ausnahme bildet das Baukindergeld, das aber zeitlich und finanziell begrenzt ist“, sagt Zeh. „Es hilft nicht, wenn Gesetze klangvolle Namen haben. Auf den Inhalt kommt es an.“
Was ist neu für Familien im Jahr 2019? - Das wichtigste im Überblick
- Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung: Elternklagen-Kampagne geht weiter!
Die Kampagne des Deutschen Familienverbandes (DFV) und des Familienbundes der Katholiken (FDK) "Wir jammern nicht, wir klagen!" geht auch in 2019 mit voller Kraft voran. Wir hoffen, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr zur Verhandlung nach Karlsruhe laden. Es wird endlich Zeit für Beitragsgerechtigkeit!
Mehr Infos unter: www.elternklagen.de
Wie ausgerechnet die Sozialversicherung Kinderarmut produziert, können Sie hier auf unserer Webseite nachlesen.
- Gesundheitsminister Spahn fordert Grundsatzdebatte bei der Finanzierung der Pflegeversicherung
Die Finanzierung der Pflegeversicherung muss neu ausgestaltet werden, fordert Gesundheitsminister Spahn. Auch der Deutsche Familienverband fordert eine Umstrukturierung, aber nicht nur der Generationenvertrages Pflege, sondern auch der Rente und Krankenversicherung. Eine Steuerfinanzierung, wie es der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen fordert, lehnen wir vehement ab. Denn das würde für Familien keine Entlastung, sondern "Linke Tasche - Rechte Tasche" bedeuten!
Mehr dazu in unserer aktuellen Pressemitteilung.
- Das Ehegattensplitting ist keine Eheförderung
Das Ehegattensplitting ist keine Eheförderung, sondern eine verfassungskonforme und sachgerechte Besteuerung von Ehegatten als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Zuletzt mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Auch in diesem Jahr wird es im Bundestag Äußerungen geben, die zum Ziel haben, das Ehegattensplitting abzuschaffen - mit der Folge, dass Millionen von Familien in die Armut getrieben werden und das freiheitliche Recht, selbst entscheiden zu können, wie man leben will, beschnitten wird.
Mehr Infos dazu auf www.deutscher-familienverband.de
- Jugendmedienschutz soll gestärkt werden
Bundesfamilienministerin Giffey plant ein Gesetzesvorhaben zur Stärkung des Jugendmedienschutzes, wie sie im Familienausschuss des Bundestages angekündigt hat. Der Deutsche Familienverband hält das für dringend erforderlich und fordert, Provider mit kostenlosen Netzwerkfiltern in die Pflicht zu nehmen. Mehr zu dieser Forderung unter diesem Link.
- Informationspflicht bei Abschluss von Versicherungen
Beim Abschluss einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Verbraucher zukünftig auf maximal drei Seiten über gedeckte Risiken, Prämien, Zahlungsweisen sowie Ausschlüsse informiert werden.
- Mindestlohn steigt
Der Mindestlohn klettert von 8,84 Euro ab dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro. Auch Minijobber erhalten den Mindestlohn. Wird die Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten, wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig.
- Brückenteilzeit
Ab 2019 haben Arbeitnehmer das Recht, ihre Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum (1-5 Jahre) zu reduzieren. Nach Ablauf der beantragten Teilzeit wird automatisch das ursprüngliche Arbeitszeitpensum fortgeführt. Bislang galt der Anspruch auf Teilzeit ausschließlich auf die Reduzierung der Arbeitszeit. Die Brückenteilzeit gilt in Unternehmen ab 45 Mitarbeitern.
- Unterhalt
Eltern, die volljährige Kinder finanziell unterstützen, dürfen 9.168 Euro als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung absetzen. Voraussetzung ist, dass kein Kindergeld mehr bezahlt wird.
- Kindergeld
Ab Juli steigt das Kindergeld je Kind um 10 Euro. Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro.
- Mütterrente: Trotz Änderung wird Gleiches ungleich behandelt
Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden rentenrechtlich nun mit 2,5 Entgeltpunkten in der Rente angerechnet. Erziehungszeiten ab 1992 werden hingegen mit 3 Entgeltpunkten angerechnet.
- Kinderrechte im Grundgesetz
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey will bis Ende des Jahres einen Vorschlag vorlegen, um Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Das kündigte die Ministerin im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Derzeit wird in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe über Formulierungsvorschläge beraten, um das Grundgesetz zu ändern.
[DFV-PM] Auch in 2019: Starke Vertretung für Familien von Familien immernoch wichtig
Liebe Familienfreunde!
Das neue Jahr hat uns wieder und wir hoffen, dass auch Sie gut und gesund ins neue Jahr 2019 gestartet sind!
Ich bin fest davon überzeugt, dass auch die kommenden 12 Monate eine intensive familienpolitische Arbeit mit sich bringen werden. Deshalb danke ich an erster Stelle unseren Ehrenamtlichen, Förderern und Spendern, dass sie sich so vehement mit uns DER FAMILIE VERPFLICHTET fühlen und auch im neuen Jahr fest an unserer Seite stehen! Vielen Dank!
Die erste Meldung, die mich am Arbeitsplatz erreichte, hatte Großartiges zu vermelden: "Mehr Geld für Familien", "Starke-Familien-Gesetz", "Regierung will mehr für arme Familien tun". Zuerst fällt auf, dass sich das Bundesfamilienministerium zunehmend griffiger Titel aus der PR-Kiste bedient: Nach dem "Gute-Kita-Gesetz" folgt nun das "Starke-Familien-Gesetz". So so. Aber was steckt hinter der Fassade?
1) Die redundante Feststellung, dass die Kindergelderhöhung deutlich höher ausfalle als in den Vorjahren, mag die Bundesregierung freuen. Wir halten es im Deutschen Familienverband für dringend erforderlich darauf hinzuweisen, dass das Existenzminimum eines Kindes auch weiterhin, auf Jahre gefestigt, deutlich unter dem eines Erwachsenen liegt (Grundfreibetrag Erwachsener 2019: 9.168 Euro. Kinderfreibetrag 2019: 4.980 Euro, zzgl. Betreuungsfreibetrag in Höhe von 2.640 Euro). Trotz eindeutiger Versprechen in mehreren Bundestagswahlkämpfen! Hier fühlen sich Familien zurecht enttäuscht. Kinder sind nicht nur „kleine Menschen“, die nur einen Bruchteil der materiellen und finanziellen Bedarfe von Erwachsenen haben.
2) Dass die Wirkung des Kinderfreibetrages für gut verdienende Eltern erheblich höher ist als das Kindergeld, ist für uns weiterhin ein wichtiger Kritikpunkt. Jedes Kind muss gleich viel wert sein. Deshalb muss das Kindergeld an die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrages gekoppelt werden. Das entspricht einem Kindergeld in Höhe von 330 Euro je Kind und Monat.
3) Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass der Kinderzuschlag reformiert wird. Bisher ist vor allem die Beantragung für Eltern ein bürokratisches Gesamthindernis. Das Ergebnis: Die Leistung geht an mehr als zwei Dritteln der anspruchsberechtigten Familien komplett vorbei. Hier muss dringend gehandelt werden. Die bisherigen Änderungen sind deutlich ausbaufähig, wie bspw. die maximale Erhöhung um 15 Euro je Kind und Monat. Tatsächlich kann es bei der Reform des Kinderzuschlages zu spürbaren Verbesserungen für einkommensschwache Familien kommen. Kann! Fakt ist aber, dass in unserem reichen Land noch immer Löhne gezahlt werden, von denen zwar die Eltern ihr Existenzminimum decken können, nicht aber das des Kindes. Dies ist Voraussetzung für den Kinderzuschlag.
Nicht hinnehmbar ist für uns allerdings, dass selbst von einem Durchschnittslohn von brutto 2.500€/Monat netto nicht einmal das Existenzminimum einer 4-köpfigen Familien übrig bleibt. Trotz Kindergeld. Dabei sind es gerade die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge, die Familien in die Armut drücken. Dass damit Artikel 3 in Verbindung mit Artikel 6 des Grundgesetzes verletzt wird, scheint die Bundesfamilienministerin nicht zu interessieren. Aber bald wird sich das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen (mehr dazu unter: www.elternklagen.de).
Mit der Reform des Kinderzuschlages soll die Kinderarmut (eigentlich muss es Familienarmut heißen) bekämpft werden. So steht es im Koalitionsvertrag (S. 11, 19, 67). Doch dass mit der Reform des Kinderzuschlages damit das Problem der gravierenden und seit Jahren anhaltenden Familienarmut gelöst werden wird, kann stark in Zweifel gezogen werden.
Vielmehr braucht es mutige Reformen, die den Geist der Familienurteile des Bundesverfassungsgerichts atmen. Sie sehen, auch in diesem Jahr braucht es eine starke und verlässliche Vertretung von Familien für Familien.
Mit besten Wünschen aus der Berliner Bundesgeschäftsstelle,
Sebastian Heimann
Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes e.V.
PS: Sie wollen familienpolitisch aktiv werden? Werden Sie Fördermitglied!
[DFV-PM] Sozialbeiträge machen Familien arm
Deutscher Familienverband fordert Beitragsgerechtigkeit in der Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung
(Berlin). Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt den Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn zur Neugestaltung der Sozialversicherungsbeiträge. „Siebzehn Jahre nach deutlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurde es dafür höchste Zeit“, erklärt Vizepräsident Siegfried Stresing. Allerdings sei der Ansatz unzureichend und könnte, wie erste Reaktionen von Gewerkschaften und Verbände zeigen, genauso scheitern wie ähnliche Ansätze in früheren Legislaturperioden.
Nicht höhere Beiträge für Kinderlose oder gar deren Bestrafung, sondern die Entlastung von Familien ist das oberste Ziel. Familienblinde Sozialabgaben, die unabhängig von der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder erhoben werden, sind eine der wesentlichen Ursachen für die Familienarmut in Deutschland. Die Sozialversicherungen benachteiligen gerade diejenigen, die für ihr Bestehen garantieren – Eltern mit ihren Kindern. Sie tragen die Kosten der Kindererziehung und gleichzeitig, mit einer geringen Ausnahme in der Pflegeversicherung, die gleichen Geldbeiträge wie Versicherte ohne Ausgaben für Kinder.
Seit vielen Jahren weist der Verband nach, dass Eltern von zwei Kindern mit einem Durchschnittsbrutto von 35.000 Euro/Jahr nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, trotz Kindergeld, nicht einmal das Existenzminimum verbleibt. Ein kinderloser Single mit gleichem Einkommen hingegen hat pro Monat mehr als 1.100 Euro zur freien Verfügung. Verantwortlich dafür sind familienblinde Sozialversicherungsbeiträge, die, im Gegensatz zur Besteuerung, nach oben zwar eine Beitragsbemessungsgrenze, unten aber keine Freibeträge kennen. Seit Jahren verschärft sich diese Situation.
Der Deutsche Familienverband fordert, bei der Neubemessung von Sozialbeiträgen das Pflegeversicherungsurteil des Bundesverfassungsgerichts ernst zu nehmen. 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber veranlasst zu prüfen, dass bei allen Sozialversicherungen, die auf Kindererziehung angewiesen sind, dieser „generative Beitrag“ gleichwertig mit den Beiträgen in Geld zu behandeln ist.
„Wer nun glaubt, den in der Pflegeversicherung eingeschlagenen Irrweg weiter verfolgen zu können, hat das Urteil des Obersten Gerichts nicht gelesen“, so Stresing. Nicht ein Zuschlag für Kinderlose ist gefordert, sondern eine Entlastung von Familien in der Erziehungsphase. Ohne Zweifel verlängert sich diese mit der Zahl der Kinder. Und auch Vorschläge, die Entlastung im Steuersystem vorzunehmen, sind nach Auffassung des DFV ein falscher Weg. „Da eine Steuerfinanzierung überwiegend über Verbrauchssteuern die Familien überproportional belastet, hat das Bundesverfassungsgericht eine Finanzierung innerhalb des Sozialversicherungssystems vorgegeben“, sagt Stresing. „Dass bei einem Ausgleich innerhalb des Systems und innerhalb der Generationen Versicherte ohne Unterhaltslasten für Kinder stärker einzahlen müssen, ist nicht die erst zu nennende Forderung, sondern eine zwangsläufige Folge der Berücksichtigung doppelter Lasten für Familien.“
Letztendlich wird erneut das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben. Mittlerweile sind Politik und Verbände durch das Bundesverfassungsgericht um Stellungnahmen zu mehreren durch den Deutschen Familienverband und den Familienbund der Katholiken initiierten und begleiteten Verfassungsbeschwerden gebeten worden.
Weiterführende Informationen:
Berechnungen der Abgaben- und Steuerlast für Kinderlose und Familien im Horizontalen Vergleich
Klage-Kampagne „Wir jammern nicht, wir klagen“: www.elternklagen.de
[DFV-PM] Weltkindertag 2018: Bezahlbares und familiengerechtes Wohnen gehört auf die Agenda
Deutscher Familienverband fordert Umsteuern in der Wohnungspolitik
(Berlin). Anlässlich des Weltkindertages am 20. September 2018 fordert der Deutsche Familienverband (DFV) von der Politik, dass Familien mit Kindern nun endlich noch stärker in den Mittelpunkt der Wohnungspolitik gestellt werden. Die Auswirkungen von Wohnungsknappheit und überteuerten Mieten für Familien in Ballungsgebieten werden immer dramatischer.
„Die Wohnraumversorgung ist eine wesentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge, insbesondere für Familien. Ob Kinder sich gut entwickeln und Familienleben gelingt, wird wesentlich vom Wohnen und Wohnumfeld bestimmt. Auch ob Menschen den Mut finden, sich für mehrere Kinder zu entscheiden, hängt nicht zuletzt vom Wohnen ab“, betont Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh den hohen Stellenwert bezahlbaren und familiengerechten Wohnens.
„Vor allem in den Großstädten und Ballungsgebieten sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die Leidtragenden sind vor allem Familien mit mehreren Kindern: Sie werden durch die hohen Wohnkosten in schlechte Wohnlagen oder in beengte Wohnungen getrieben“, beschreibt Zeh die Situation in Deutschland. Bundesweit steht über 40 Prozent der Mehr-Kind-Familien nur eine Wohnfläche von bis zu 20 qm pro Kopf zur Verfügung. Insbesondere für Familien mit mehreren Kindern und größerem Raumbedarf reiche die Zahl geeigneter Mietwohnungen bei Weitem nicht aus. Um den Wohnbedürfnissen von Familien gerecht zu werden, fordert der Deutsche Familienverband, belegungsgebundene Wohnungen in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. Zudem muss die soziale Wohnraumförderung in den Ländern sowie die Stadt- und Baulandentwicklung in den Kommunen den Bedürfnissen von Familien gerecht und das Wohngeld regelmäßig der realen Preisentwicklung angepasst werden.
In diesem Zusammenhang beklagt der DFV das Fehlen einer ausreichenden familienorientierten Unterstützung bei der Bildung von Wohneigentum. Seit der Streichung der Eigenheimzulage 2006 wurden auf Bundesebene der Bau und Erwerb von Wohnraum nicht mehr nennenswert familienspezifisch gefördert. Überhöhte Baulandkosten, eine familienblinde Grunderwerbsteuer und eine Kreditvergabe, die junge Familien benachteiligt, haben die Wohneigentumsbildung sogar noch weiter erschwert. „Dabei ist Wohneigentum gerade für Familien mit mehreren Kindern oft die einzige Möglichkeit, familiengerecht zu wohnen und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen“, stellt Klaus Zeh klar. Aus diesem Grund setzt sich der Deutsche Familienverband für die Wiedereinführung einer bundesweiten und unkompliziert handhabbaren Wohneigentumsförderung nach dem Vorbild der Eigenheimzulage sowie für eine Senkung der Grunderwerbssteuer für Familien ein. „Das kindgerechte und bezahlbare Wohnen für Mehr-Kind-Familien gehört dringend auf die Tagesordnung der Politik, damit endlich alle Kinder in einem Umfeld aufwachsen, in dem sich ihre Persönlichkeit entfaltet“, so Zeh.
Petra Windeck in der taz über Kinderarmut in Deutschland
Die Landesgeschäftsführerin des Deutschen Familienverbandes NRW sprach bei der taz über die Kinderarmut in Deutschland und warum sie so stigmatisiert. Den kompletten Artikel finden Sie hier:
"BERLIN taz | Die eigentliche Nachricht verbirgt sich hinter der Meldung. Im Februar 2018 erhielten 1.006.163 SchülerInnen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) des Bundes. Das meldet die Passauer Neue Presse, in Bezug auf eine Anfrage der Linken im Bundestag. Auffällig ist: Bei der Zahl der LeistungsempfängerInnen steht Nordrhein-Westfalen (NRW) mit 300.000 Schulkindern an der Spitze vor Niedersachsen (117.000) und Berlin (98.000): Von dem Geld kaufen Eltern ihren Kindern Stifte, Blöcke und Schulbücher. Auffällig ist auch: Zwar hat eine Million Kinder BuT-Leistungen erhalten – aber rund 2,5 Millionen hätten Anspruch darauf.
„Wir haben bundesweit ein kleines Wirtschaftswunder, und gleichzeitig steigende Kinderarmut“, sagt Petra Windeck vom Deutschen Familienverband NRW. Etwa 15 Prozent der Menschen gelten hierzulande als arm. Bei den Kindern ist der Anteil höher: 19 Prozent leben in Armut, in den Neuen Bundesländern sind es 25 Prozent. In Berlin lebt ein Drittel der Kinder in einem Haushalt, der staatliche Leistungen erhält. In manchen Städten wie Gelsenkirchen sind es über 40 Prozent. Dass NRW die Statistik anführe, sei einfach zu erklären, sagt Windeck. „NRW ist das bevölkerungsreichste Land mit dem höchsten Anteil an Kindern.“
Armut ist in Deutschland extrem erblich: Das geht aus einer kürzlich erschienenen OECD-Studie hervor. Hierzulande dauere der Aufstieg von ganz unten bis in die Mitte der Gesellschaft rund 180 Jahre, etwa sechs Generationen. Im Mittel aller großen Industrie- und Schwellenländer brauche er knapp fünf Generationen. Das BuT sollte die Aufstiegschancen erhöhen.
2011 unter der damaligen Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eingeführt, sieht es einen Zuschuss für Familien vor, die Sozialhilfe, Wohn- oder Arbeitslosengeld beziehen. Auf Kritik, das BuT schaffe Hürden, wandte von der Leyen ein, der Antrag sei ein „einfacher Ankreuzer“. Tatsächlich ist für jedes Kind und jede Leistung ein gesonderter Antrag erforderlich – teilweise müssen Schule und Kita den Antrag unterschreiben.
Unangenehm vor Mitschülern
„Man darf auch nicht unterschätzen, wie stigmatisierend diese Einzelbeantragung wirkt“, sagt Windeck. „In Schulen ist es häufig so, dass die anderen Kinder mitbekommen, wenn ein Kind Zuschüsse erhält.“ Um dem Gefühl des Stigmas zu entgehen, verzichteten viele Familien. Zumal die Leistung die Kosten oft nicht deckt: Die Diakonie Niedersachsen hat ermittelt, der jährliche Schulbedarf koste im Schnitt 220 Euro. Das BuT stellt 100 Euro zur Verfügung. Erhöht wurde das noch nie.
„Das BuT ist in seiner Höhe willkürlich“, sagt Frank Steger vom Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise e. V. „Warum der Schulbedarf nicht 99 oder 112 Euro beträgt, konnte mir niemand begründen. Das Gleiche gilt für die Teilhabeleistung von 10 Euro im Monat für Dinge wie Sport oder Musik. Wo gibt es Musikunterricht für 10 Euro?“ 2010 entschied das Bundesverfassungsgericht, das Existenzminimum müsse statistisch hergeleitet sein. „Seit 2011 werden die Bedarfe für Kinder aus einer eigenen statistischen Erhebung ermittelt“, sagt Steger. „Aber das BuT blieb außen vor.“
Ein weiterer Kritikpunkt sind die Verwaltungskosten: Das BuT ist auch für Ämter aufwendig. Ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sagt der taz, für 2017 hätten die Länder Ausgaben von 645,8 Millionen Euro gemeldet. Zum Anteil der Verwaltungskosten lägen keine Erkenntnisse vor, doch das statistische Bundesamt habe den jährlichen Aufwand generell mit rund 136 Millionen beziffert. Wenn’s reicht. Für 2014 ermittelte das ZDF-Magazin Frontal 21 einen Verwaltungskostenanteil von 180 Millionen. Bei BuT-Ausgaben von 710 Millionen Euro floss also je 3 Euro pro Kind 1 Euro in die Bürokratie.
Wie ließe sich die Förderung zielgenauer gestalten? Windeck sagt: „Aktuell wird Armut vererbt. Um Ausgrenzung zu vermeiden, muss Schulbildung wieder kostenlos werden, samt Schulbüchern und angegliederten Institutionen für Nachhilfe, Kultur und Sport.“ In den 70er und 80er Jahren war freie Bildung auch in Deutschland gesellschaftliches Ziel. Damals war man ihm näher, und die Zahlen waren besser: In den 70ern kamen 1,8 Bildungsaufstiege auf einen -abstieg, in den 80ern drei Aufstiege auf einen Abstieg.
Heute zeigt sich ein neuer Trend. Nach einer Untersuchung des amerikanischen Pew Research Center schrumpft die Mittelschicht stetig, und jeder Prozentpunkt Schwund bedeute: Die Hälfte steigt auf, die andere ab. Eine bessere Quote als ganz unten. Da bewegt sich wenig: bis zu 180 Jahre lang."
- Quelle: taz.de