Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Familien
: PM der AGF: Sechster Armuts- und Reichtumsbericht: Dauerhaft hohe Belastungen von Familien und hohe Kinderarmut
Sechster Armuts- und Reichtumsbericht: Dauerhaft hohe Belastungen von Familien und hohe Kinderarmut
Berlin, 25. Juni 2021 – Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände fordern anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zum 6. Armuts- und Reichtumsbericht eindringlich, die Entlastung von Familien und die Bekämpfung der Kinderarmut effektiver zu gestalten. Der Bericht dokumentiert den Stillstand beim Abbau sozialer Ungleichheit und sozialer Benachteiligung von besonders belasteten Familien.
„Die im 6. Armuts- und Reichtumsbericht eindrücklich beschriebene Verfestigung von Armuts- und Reichtumslagen zeigt, dass die bisherige Politik nicht ausreicht, um Familienarmut zu verhindern und Aufstiegschancen für alle Kinder zu gewährleisten. Wir dürfen uns nicht an den hohen Anteil armer Kinder gewöhnen und dass ihnen die gesellschaftliche Teilhabe und die Perspektive auf einen sozialen Aufstieg verweigert wird“ fordert Sidonie Fernau, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen. „Besonders hohe Armuts- und Teilhaberisiken tragen Alleinerziehende, Familien mit drei und mehr Kindern und Familien mit Migrationsgeschichte.“
Formal hinterlässt der 6. Armuts- und Reichtumsbericht für die AGF einen ambivalenten Eindruck. Die analytischen Teile sind aus Sicht der Familienorganisationen weitgehend gelungen. Dem selbstgesetzten Anspruch, „eine mehrdimensionale Betrachtung sozialer Lagen“ im Zeitverlauf vorzunehmen, würde der Bericht im Wesentlichen gerecht und bilde damit eine wichtige Datenquelle auch für die familienpolitische Diskussion. Jedoch sei der Eindruck zu den politischen Maßnahmen ein völlig anderer: Hier bliebe die Aufzählung der Initiativen der Bundesregierung ein Flickenteppich der Legitimation des Regierungshandelns. Impulse für eine effektive Armutsbekämpfung finden sich hier nicht, was insbesondere angesichts der Corona-Pandemie besonders bedauerlich sei.
Die Familienorganisationen fordern von der kommenden Bundesregierung wirksame Maßnahmen der Familienentlastung und der Bekämpfung von Kinderarmut sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zentral seien neben einer familiengerechten Gestaltung der Arbeitswelt u.a. eine bessere Qualität der Kinderbetreuung und Bildung, eine Erhöhung, Vereinfachung und Entbürokratisierung von Familienleistungen, eine gerechtere Einbeziehung der finanziell starken „Schultern“ bei der Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben, eine neue zeitpolitische Debatte um die Entlastung von Familien sowie die Senkung der Mehrwertsteuer für Produkte für Kinder und Familien (7% für Kinder).
Der DFV jetzt bei Twitter und was ist mit den Familien 2021
|
|||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||
|
Solidarität: Das macht uns stark!
Liebe DFV-Mitglieder, sehr geehrte Leser und Leserinnen, liebe Spender,
Die Corona-Krise stellt Familien vor enorme Unsicherheiten, Verlust- und Zukunftsängste. Besonders in einer krisengeschüttelten Welt sehnen wir uns nach Hilfe und Geborgenheit.
Geborgenheit umschreiben wir gemeinhin mit Liebe, Akzeptanz, mit Unterstützung und Vertrauen. Wie wichtig Geborgenheit für unser Leben ist, wird uns bewusst, wenn wir sie zu verlieren drohen. Das beste Beispiel dafür ist die Pandemie.
Sie stellt Familien vor neue Probleme und erhebliche Herausforderungen: Sei es die Sicherung des Familieneinkommens, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder der digitale Schulunterricht vom heimischen Küchentisch aus.
Krisen machen Angst. Keine Frage. Doch wenn man zusammenhält, lässt sich jede Krise – sei sie auch so überwältigend – gemeinsam überstehen. Dabei ist die Maskenpflicht und das Abstandhalten die geringste Einschränkung, die wir hinnehmen müssen. Eine Demokratie lebt von Freiheit, umso mehr aber von Solidarität.
Dem Staat fällt dabei eine besondere Rolle zu, denn dieser ist mit Familien wechselseitig und untrennbar verbunden. Seine größte Verpflichtung ist es sicherzustellen, dass Familien selbstbestimmt nach ihrem eigenen Ermessen leben können. Natürlich gehört dazu eine gerechte Steuer- und Sozialabgabenpolitik. Aber auch die Gewissheit, gesund aufwachsen zu können.
Klar ist, wer sich ungerecht behandelt fühlt, verliert das Gefühl der Geborgenheit. Doch gerade in Zeiten der Not und der Ungewissheit brauchen wir die Geborgenheit im Miteinander. Solidarität in der Krise ist erste Bürgerpflicht . Das gilt für Dich und mich, für den Staat und die Gesellschaft an sich. Klingt altmodisch? Funktioniert aber. Wenn sich jeder daran hält.
Bleiben Sie gesund!
Sebastian Heimann
Bundesgeschäftsführer
PS: Wir freuen uns über jedes Mitglied in unseren Reihen. Machen Sie mit und gestalten Sie mit uns Familienpolitik!
https://www.deutscher-familienverband.de/mitglied-werden/
Wissenswertes in Kürze
- Wir trauern um unseren langjährigen Landesgeschäfts-führer Dieter Willholz
https://www.deutscher-familienverband.de/?mailpoet_router&endpoint=track&action=click&data=WyIzOSIsIjN3bml4a2Z4ZTJxc3djb2N3MG9zczhrZzA4Z2M4NG9jIiwiMjkiLCJkZjZhYzc3NGYyOGMiLGZhbHNlXQ - Elterngeld-Reform: Familien mit mehreren Kindern weiterhin benachteiligt
https://www.deutscher-familienverband.de/elterngeld-reform-familien-mit-mehreren-kindern-weiter-benachteiligt/ - Wir brauchen mehr Sensibilisierung im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern
https://www.deutscher-familienverband.de/?mailpoet_router&endpoint=track&action=click&data=WyIzOSIsIjN3bml4a2Z4ZTJxc3djb2N3MG9zczhrZzA4Z2M4NG9jIiwiMjkiLCI5MGQ1Nzk5MmMzMmEiLGZhbHNlXQ - Wahlrecht ab Geburt: Klage verhindert Vereidigung des Chemnitzer Oberbürgermeisters
https://www.deutscher-familienverband.de/?mailpoet_router&endpoint=track&action=click&data=WyIzOSIsIjN3bml4a2Z4ZTJxc3djb2N3MG9zczhrZzA4Z2M4NG9jIiwiMjkiLCI5MGQ1Nzk5MmMzMmEiLGZhbHNlXQ - DFV Sachsen-Anhalt: Diskutieren Sie mit auf Facebook
https://www.facebook.com/dfvlsa.de/ - Unser DFV-Landesverband in Sachsen ist auf Twitter unterwegs
https://www.deutscher-familienverband.de/?mailpoet_router&endpoint=track&action=click&data=WyIzOSIsIjN3bml4a2Z4ZTJxc3djb2N3MG9zczhrZzA4Z2M4NG9jIiwiMjkiLCJmYzI1MGE5MzdkZmUiLGZhbHNlXQ
Elterngeld-Reform: Familien mit mehreren Kindern weiter benachteiligt
|
|||||||||
|
|||||||||
|
Familienentlastungsgesetz: 15 Euro helfen nicht aus der Krise
|
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||
|
Grunderwerbsteuer: Steuerfreibetrag stärkt Familienwohnen
Um Familien den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern, fordert der Deutsche Familienverband zum heutigen, zweijährigen Jubiläum des Baukindergeldes die Einführung eines Familien-Freibetrages in der Grunderwerbsteuer.
(Berlin). „Eine hohe Grunderwerbsteuer ist eine Strafsteuer für das Familienwohnen“, sagt Uwe Mähler, Landesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV). Er fordert die Bundesregierung auf, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag endlich zu erfüllen und ein konkretes Konzept zur Einführung eines Freibetrages in der Grunderwerbsteuer vorzulegen.
„Die Grunderwerbsteuer frisst das Eigenkapital von Familien auf, die sich mit einem Eigentumskauf den Wunsch vom familiengerechten Wohnen und einer Alterssicherung erfüllen wollen“, so Mähler. Ein Grunderwerbsteuerfreibetrag schont nicht nur den Geldbeutel von Familien. Es ist gleichzeitig ein kluges Signal, dass eine gute Förderung (Baukindergeld) nicht im nächsten Schritt durch eine familienblinde Grunderwerbsteuer aufgefressen wird. Diesen Widerspruch muss die Bundesregierung unbedingt auflösen.
Der DFV fordert die Wiedereinführung von Familien-Freibeträgen in der Grunderwerbsteuer, eine Begrenzung der in den letzten Jahren gestiegenen Grunderwerbsteuersätze in den Bundesländern sowie die Entfristung des Baukindergeldes.
Grunderwerbsteuer: Immer tiefer in die Tasche greifen
Inzwischen haben die Grunderwerbsteuereinnahmen der Länder Rekordhöhen erreicht. Zum einen im Gesamtvolumen und zum anderen am prozentualen Anteil der Ländersteuern. Lag das Volumen der Grunderwerbsteuereinnahmen der Länder 2010 noch bei 5,29 Milliarden Euro, so sind sie bereits neun Jahre später um 200 Prozent auf 15,78 Milliarden Euro geklettert.
2010 beliefen sich die Gesamteinnahmen aus Ländersteuern auf 12,1 Milliarden Euro. 2019 stiegen die Einnahmen nach Angaben des Bundesministeriums für Finanzen um mehr als das Doppelte auf
25,84 Milliarden Euro. Betrug der prozentuale Anteil der Grunderwerbsteuern an den Gesamteinnahmen 2010 noch 43,7 Prozent, stieg er bis 2019 bereits auf 61,1 Prozent.
Bis in die 80er Jahre betrug der Grunderwerbsteuersatz 7 % und wurde vom Bund festgesetzt. Gleichzeitig profitierten Familien von Steuerbefreiungen beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. 1983 wurde der Steuersatz auf 2 % gesenkt. Im Gegenzug wurden die Steuerbefreiungen gestrichen. Doch seitdem kennen die Steuererhöhungen nur noch eine Richtung – nach oben. Damit treiben die Bundesländer die Immobilienpreise unnötig in die Höhe. Die Nebenkosten durch die Grunderwerbsteuer sind in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Schleswig-Holstein und Thüringen am höchsten. Familien zahlen in diesen Bundesländern den Höchststeuersatz von 6,5 Prozent. Einzig die Freistaaten Bayern und Sachsen haben seit 1998 ihre Steuersätze nicht erhöht.
„Angesichts der enormen Bedeutung des Wohneigentums für das familiengerechte Wohnen und für die Altersvorsorge brauchen Familien einen Grunderwerbsteuerfreibetrag“, sagt Uwe Mähler. Der DFV macht deutlich, dass sich die Grunderwerbsteuer inzwischen zu einem der wesentlichen Kostentreiber auf dem Immobilienmarkt entwickelt hat. Die hohen Grunderwerbsteuersätze verhindern besonders in Ballungsräumen den Erwerb von Wohneigentum.
Zwei Jahre Baukindergeld: Deutscher Familienverband unterstützt Vorstoß von Abgeordneten zur Förderverlängerung
Zwei Jahre Baukindergeld: Deutscher Familienverband unterstützt Vorstoß von Abgeordneten zur Förderverlängerung
Das Baukindergeld ist eine Erfolgsmaßnahme der Koalitionsregierung und unterstützt junge Familien beim Erwerb von Wohneigentum. Der Deutsche Familienverband fordert zum Zweijahresjubiläum (18.09.2020) eine grundsätzliche Entfristung der Förderung.
(Berlin). „Das Baukindergeld ist ein Erfolgsprojekt und muss unbedingt weitergeführt werden“, sagt Uwe Mähler, Landesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes NRW (DFV). Mehr als 250.000 Familien haben in den letzten zwei Jahren die Förderung beantragt. Über 5,2 Milliarden von 9,9 Milliarden Euro Förderung sind für familiengerechten Wohnraum bisher beantragt worden.
„Die Antragsfristen für das Baukindergeld zu verlängern, ist ein guter Schritt. Wichtiger ist jedoch, die Fördermaßnahme grundsätzlich zu entfristen. Das wäre ein starkes Signal für Familien“, so Mähler zu Aussagen von Union und SPD zur Verlängerung des Baukindergeldes. Bisher ist es geplant, dass nur noch Familien eine Förderung bekommen, die bis zum Ende des Jahres 2020 eine Baugenehmigung erhalten oder eine Immobilie gekauft haben.
„Mondpreismieten, Verdrängung an die Stadtgrenzen und Diskriminierungen bei der Wohnungssuche sind für Familien längst Alltag geworden. Nur das Eigenheim bietet Eltern und ihren Kindern die Möglichkeit, familiengerecht zu wohnen und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen“, sagt Uwe Mähler.
Der DFV fordert, Familien in den Mittelpunkt der Bau- und Wohnpolitik zu stellen. Was wir heute entscheiden, planen und bauen, wird das Leben von Familien über Jahrzehnte prägen. Ob Familien am Wohnort eine Heimat finden und sich willkommen fühlen, hängt entschieden davon ab, wie Kommunen, die Bundesländer und der Bund die Eigenheimförderung und einen im Koalitionsvertrag versprochenen Grunderwerbsteuerfreibetrag ausgestalten.
Kritik am Baukindergeld haltlos
Das Baukindergeld kommt bei Familien an. Das belegen Zahlen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Jeweils 43 Prozent der Geförderten haben ein oder zwei Kinder. 11 Prozent sogar drei. Zwei Drittel der Familien haben Kinder bis zum Alter von sechs Jahren. Die Kritik, die Förderung richte sich an Besserverdiener oder habe Mitnahmeeffekte, hat sich als haltlos herausgestellt. 60 Prozent der Bezieher haben ein Brutto-Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr.
Als unbegründet stellte sich ebenfalls die Sorge heraus, die Wohneigentumsförderung für Familien würde Immobilienpreise in den Städten hochtreiben. Die Hälfte der Anträge wurde für den Erwerb von Familienwohneigentum im ländlichen Raum gestellt. „Ein unterschätzter Vorteil des Baukindergeldes ist die Entlastung des Mietwohnungsmarktes in Städten“, so Uwe Mähler. „Jede Familie, die aus der Stadt in ein Eigenheim auf das Land zieht, macht eine Wohnung für andere frei.“
Weitere Informationen
Deutscher Familienverband: Wohnen – bezahlbar und familiengerecht
(Forderungspapier)
2020: Was ändert sich für Familien?
2020: Was ändert sich für Familien?
Das neue Jahr startet mit einigen Neuerungen. Doch der große Wurf bleibt aus: Noch immer fehlen entscheidende Reformen für echte Familiengerechtigkeit.
Kinderzuschlag
Das Einkommen der Eltern, das über ihren Bedarf hinausgeht, wird seit Anfang des Jahres nur noch zu 45 Prozent (statt 50 Prozent) auf den Kinderzuschlag angerechnet. Da die obere Einkommensgrenze aufgehoben ist, fällt der Kinderzuschlag außerdem nicht schlagartig weg, wenn das Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze erreicht hat. Zusätzlich haben mehr Familien Anspruch auf den Kinderzuschlag.
Ab Februar 2020 können Familien den Kinderzuschlag online beantragen.
Kindesunterhalt
Die Düsseldorfer Tabelle 2020 sieht höhere Bedarfssätze für minderjährige Kinder, deren Eltern getrennt sind, vor. Gleichzeitig steigt der Selbstbehalt unterhaltspflichtiger Eltern erstmals. Ob sich die Unterhaltszahlungen für Kinder erhöhen, kommt auf den Einzelfall an.
Unterhaltsvorschuss
Zum 1. Januar sind die Sätze gestiegen. Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, die keinen oder nur ungenügenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, beträgt nun monatlich:
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren: bis zu 165 Euro (plus 12 Euro)
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren: bis zu 220 Euro (plus 18 Euro)
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren: bis zu 293 Euro (plus 21 Euro)
Kinderfreibetrag
Zum neuen Jahr erfolgte eine weitere Erhöhung des Kinderfreibetrags um 192 Euro. Der Kinderfreibetrag liegt nun bei 5.172 Euro. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder liegt die Höhe der Freibeträge 2020 bei 7.812 Euro für verheiratete und zusammen veranlagte Eltern.
Wohngeld
Berechtigte erhalten seit Anfang des Jahres mehr Wohngeld: Ein Zwei-Personen-Haushalt kann jetzt zum Beispiel mit etwa 190 Euro im Monat rechnen – 45 Euro mehr als zuvor. Die nächste Anpassung des Wohngeldes ist in zwei Jahren vorgesehen.
Baukindergeld
Der staatliche Eigenheim-Zuschuss für Familien läuft am 31. Dezember 2020 aus. Der DFV kämpft für die Verstetigung des Baukindergelds mit Rechtsanspruch.
Impfung gegen Masern
Ab 01.03.2020 müssen alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bei Eintritt in die Schule oder in den Kindergarten eine Masern-Impfung vorweisen. Den Nachweis können Eltern durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – bei bereits erlittener Krankheit – durch ein ärztliches Attest erbringen.
Kinder, die jetzt schon im Kindergarten oder in der Schule oder in einer anderen Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen.
Pflegekosten für Angehörige
Erwachsene Kinder müssen keine Kosten mehr für die Pflege ihrer Eltern übernehmen, wenn ihr Einkommen weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr beträgt. Das gleiche gilt auch für Familien mit pflegebedürftigen Kindern.
Bafög
Zum Wintersemester 2020/2021 erhöhen sich die Bafög-Bedarfsätze für Studentinnen und Studenten. Auch der zusätzliche Betreuungszuschlag für Studierende mit Kind erhöht sich um 10 Euro auf 150 Euro.
Bedarfsgerechtes Wohnen
2020 stehen 25 Millionen Euro Fördergelder mehr zur Verfügung (insgesamt 100 Millionen Euro) für barrierefreien, altersgerechten Wohnraum. Private Eigentümerinnen und Mieter können die Zuschüsse für den Wohnungsumbau bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.
Familiengerechte Politik für starke Kinderrechte
Deutscher Familienverband (DFV): Familiengerechte Politik für starke Kinderrechte
Zum 30. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention fordert Verbandspräsident Klaus Zeh eine familiengerechte Gesamtpolitik für die Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland.
(Berlin). Kinder haben ein Recht auf Wohlergehen sowie auf angemessene Lebensverhältnisse und Unterhalt. Damit es ihnen gut geht, muss es auch ihren Familien gut gehen. „Familien, insbesondere solche mit mehreren Kindern, sind jedoch armutsgefährdet“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. Im Horizontalen Vergleich zeigt der Familienverband seit Jahren, dass schon eine Familie mit zwei Kindern und einem durchschnittlichen Einkommen von 35.000 Euro – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben – unter die Armutsgrenze rutscht. „Armut trifft heute nicht nur einkommensschwache Familien, sondern ragt bis in die Mittelschicht hinein. Ein Gehalt genügt nicht mehr, um die Familie zu versorgen“, so Zeh.
Zur finanziellen Belastung kommt die Benachteiligung von Eltern und Kindern am Wohnungsmarkt. Immer mehr Familien können sich keine familiengerechten Wohnungen leisten oder Wohneigentum bilden – mit negativen Auswirkungen auf das Wohl und die Entwicklung der Kinder. „Familien werden immer mehr in zu enge Wohnungen oder benachteiligte Wohnanlagen gedrängt“, sagt der DFV-Präsident.
Für Kinder und Jugendliche in Deutschland besteht ein weiterer, wesentlicher Mangel beim Wahlrecht. „Wer unter 18 Jahren alt ist, darf nicht an den Bundestagswahlen teilnehmen. Ohne das Wahlrecht fehlt Kindern aber ein wesentliches Mittel politischer Teilhabe. Denn die Entscheidungen, die heute gefällt werden, betreffen sie in der Zukunft“, so Zeh. Aus diesem Grund fordere der DFV ein Wahlrecht für alle Staatsbürger von Geburt an. Dies werde so lange von den Eltern stellvertretend ausgeübt, bis die Kinder wahlmündig seien.
Kinderrecht auf elterliche Zeit
In der Diskussion über Kinderrechte bleibt bisher gänzlich unberücksichtigt, dass Kinder unter den beruflichen Anforderungen ihrer Eltern zu leiden haben. „Eltern stehen immer stärker unter dem Druck, sich an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anzupassen. Selbst gesetzlich garantierte Schutzzeiten wie die dreijährige Elternzeit sind nicht mehr selbstverständlich“, sagt Zeh. Der DFV-Präsident bemängelt, dass Eltern mit beruflichen und finanziellen Nachteilen rechnen müssen, wenn sie sich für die Erziehung von Kindern entscheiden.
„Kinder haben ein Recht auf die Zeit ihrer Eltern. Die Bedeutung elterlicher Zeit für ihre Entwicklung muss stärker in den Vordergrund rücken“, so Zeh. Zum 30. Jahrestag der Übereinkunft der Vereinten Nationen über die Rechte von Kindern bekräftigt der DFV-Präsident die Verbandsforderung nach einer familiengerechten Gesamtpolitik: „Kinderrechte lassen sich nur durch Familiengerechtigkeit in unterschiedlichen Bereichen der Politik verwirklichen.“
Weiterführende Informationen
Stellungnahme des DFV zur UN-Kinderrechtskonvention
Horizontaler Vergleich 2019 zur finanziellen Benachteiligung von Familien
„Nur wer wählt, zählt!“ – Initiative des DFV für ein Wahlrecht ab Geburt
Was ist neu für Familien im Jahr 2019? - Das wichtigste im Überblick
- Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung: Elternklagen-Kampagne geht weiter!
Die Kampagne des Deutschen Familienverbandes (DFV) und des Familienbundes der Katholiken (FDK) "Wir jammern nicht, wir klagen!" geht auch in 2019 mit voller Kraft voran. Wir hoffen, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr zur Verhandlung nach Karlsruhe laden. Es wird endlich Zeit für Beitragsgerechtigkeit!
Mehr Infos unter: www.elternklagen.de
Wie ausgerechnet die Sozialversicherung Kinderarmut produziert, können Sie hier auf unserer Webseite nachlesen.
- Gesundheitsminister Spahn fordert Grundsatzdebatte bei der Finanzierung der Pflegeversicherung
Die Finanzierung der Pflegeversicherung muss neu ausgestaltet werden, fordert Gesundheitsminister Spahn. Auch der Deutsche Familienverband fordert eine Umstrukturierung, aber nicht nur der Generationenvertrages Pflege, sondern auch der Rente und Krankenversicherung. Eine Steuerfinanzierung, wie es der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen fordert, lehnen wir vehement ab. Denn das würde für Familien keine Entlastung, sondern "Linke Tasche - Rechte Tasche" bedeuten!
Mehr dazu in unserer aktuellen Pressemitteilung.
- Das Ehegattensplitting ist keine Eheförderung
Das Ehegattensplitting ist keine Eheförderung, sondern eine verfassungskonforme und sachgerechte Besteuerung von Ehegatten als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Zuletzt mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Auch in diesem Jahr wird es im Bundestag Äußerungen geben, die zum Ziel haben, das Ehegattensplitting abzuschaffen - mit der Folge, dass Millionen von Familien in die Armut getrieben werden und das freiheitliche Recht, selbst entscheiden zu können, wie man leben will, beschnitten wird.
Mehr Infos dazu auf www.deutscher-familienverband.de
- Jugendmedienschutz soll gestärkt werden
Bundesfamilienministerin Giffey plant ein Gesetzesvorhaben zur Stärkung des Jugendmedienschutzes, wie sie im Familienausschuss des Bundestages angekündigt hat. Der Deutsche Familienverband hält das für dringend erforderlich und fordert, Provider mit kostenlosen Netzwerkfiltern in die Pflicht zu nehmen. Mehr zu dieser Forderung unter diesem Link.
- Informationspflicht bei Abschluss von Versicherungen
Beim Abschluss einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Verbraucher zukünftig auf maximal drei Seiten über gedeckte Risiken, Prämien, Zahlungsweisen sowie Ausschlüsse informiert werden.
- Mindestlohn steigt
Der Mindestlohn klettert von 8,84 Euro ab dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro. Auch Minijobber erhalten den Mindestlohn. Wird die Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten, wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig.
- Brückenteilzeit
Ab 2019 haben Arbeitnehmer das Recht, ihre Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum (1-5 Jahre) zu reduzieren. Nach Ablauf der beantragten Teilzeit wird automatisch das ursprüngliche Arbeitszeitpensum fortgeführt. Bislang galt der Anspruch auf Teilzeit ausschließlich auf die Reduzierung der Arbeitszeit. Die Brückenteilzeit gilt in Unternehmen ab 45 Mitarbeitern.
- Unterhalt
Eltern, die volljährige Kinder finanziell unterstützen, dürfen 9.168 Euro als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung absetzen. Voraussetzung ist, dass kein Kindergeld mehr bezahlt wird.
- Kindergeld
Ab Juli steigt das Kindergeld je Kind um 10 Euro. Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro.
- Mütterrente: Trotz Änderung wird Gleiches ungleich behandelt
Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden rentenrechtlich nun mit 2,5 Entgeltpunkten in der Rente angerechnet. Erziehungszeiten ab 1992 werden hingegen mit 3 Entgeltpunkten angerechnet.
- Kinderrechte im Grundgesetz
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey will bis Ende des Jahres einen Vorschlag vorlegen, um Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Das kündigte die Ministerin im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Derzeit wird in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe über Formulierungsvorschläge beraten, um das Grundgesetz zu ändern.