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Deutscher Familienverband

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Sechster Armuts- und Reichtumsbericht: Dauerhaft hohe Belastungen von Familien und hohe Kinderarmut

 


Berlin, 25. Juni 2021 – Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände fordern anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zum 6. Armuts- und Reichtumsbericht eindringlich, die Entlastung von Familien und die Bekämpfung der Kinderarmut effektiver zu gestalten. Der Bericht dokumentiert den Stillstand beim Abbau sozialer Ungleichheit und sozialer Benachteiligung von besonders belasteten Familien.

 


„Die im 6. Armuts- und Reichtumsbericht eindrücklich beschriebene Verfestigung von Armuts- und Reichtumslagen zeigt, dass die bisherige Politik nicht ausreicht, um Familienarmut zu verhindern und Aufstiegschancen für alle Kinder zu gewährleisten. Wir dürfen uns nicht an den hohen Anteil armer Kinder gewöhnen und dass ihnen die gesellschaftliche Teilhabe und die Perspektive auf einen sozialen Aufstieg verweigert wird“ fordert Sidonie Fernau, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen. „Besonders hohe Armuts- und Teilhaberisiken tragen Alleinerziehende, Familien mit drei und mehr Kindern und Familien mit Migrationsgeschichte.“

 


Formal hinterlässt der 6. Armuts- und Reichtumsbericht für die AGF einen ambivalenten Eindruck. Die analytischen Teile sind aus Sicht der Familienorganisationen weitgehend gelungen. Dem selbstgesetzten Anspruch, „eine mehrdimensionale Betrachtung sozialer Lagen“ im Zeitverlauf vorzunehmen, würde der Bericht im Wesentlichen gerecht und bilde damit eine wichtige Datenquelle auch für die familienpolitische Diskussion. Jedoch sei der Eindruck zu den politischen Maßnahmen ein völlig anderer: Hier bliebe die Aufzählung der Initiativen der Bundesregierung ein Flickenteppich der Legitimation des Regierungshandelns. Impulse für eine effektive Armutsbekämpfung finden sich hier nicht, was insbesondere angesichts der Corona-Pandemie besonders bedauerlich sei.

 


Die Familienorganisationen fordern von der kommenden Bundesregierung wirksame Maßnahmen der Familienentlastung und der Bekämpfung von Kinderarmut sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zentral seien neben einer familiengerechten Gestaltung der Arbeitswelt u.a. eine bessere Qualität der Kinderbetreuung und Bildung, eine Erhöhung, Vereinfachung und Entbürokratisierung von Familienleistungen, eine gerechtere Einbeziehung der finanziell starken „Schultern“ bei der Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben, eine neue zeitpolitische Debatte um die Entlastung von Familien sowie die Senkung der Mehrwertsteuer für Produkte für Kinder und Familien (7% für Kinder).

 

 

 

 

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Mitzwitschern: DFV jetzt auch bei Twitter

 

Liebe Familien- und Verbandsfreunde,

 

das Jahr 2021 wird viel Neues bringen. Ganz frisch geschlüpft ist der Twitter-Account des Bundesgeschäftsführers. Seit wenigen Tagen zwitschern wir über Familienpolitik, das Verbandsengagement des DFV und unsere Familienprojekte. Es ist für Sie auch eine gute Möglichkeit, mit mir direkt in Kontakt zu treten: https://twitter.com/Hi_Heimann

Ansonsten ist 2021 ein Superwahljahr. Im September stehen die Bundestagswahlen an. Auch in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wird in diesem Jahr gewählt.

 

Das bedeutet, dass Familien mit vielen neuen (und alten) Ideen zur Familienpolitik an die Wahlurne gelockt werden. Es ist deshalb wichtig, den Abgeordneten und Parteien ganz genau auf die Finger zu schauen.

Jetzt wünsche ich Ihnen erst einmal eine angenehme Lektüre unseres ersten Newsletters in diesem Jahr mit „Was ist neu für Familien 2021?“

 

Herzlich

 

 

 

Sebastian Heimann

 

PS: Hier wird gezwitschert: https://twitter.com/Hi_Heimann

 

 

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Sebastian Heimann

 

Bundesgeschäftsführer

 

 

Wissenswertes in Kürze

 
 

Was ist neu für Familien 2021?

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Zum neuen Jahr sind eine Reihe gesetzlicher Beschlüsse in Kraft getreten, die Veränderungen für Familien bringen. Auch im weiteren Verlauf des Jahres gibt es bereits festgelegte oder zumindest erwartbare Neuerungen – ein Überblick.

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Projekte im DFV-Bundesverband

 

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Impressum

 

 

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Freitag, 11 Dezember 2020 17:10

Solidarität: Das macht uns stark!

Liebe DFV-Mitglieder, sehr geehrte Leser und Leserinnen, liebe Spender,

 

Die Corona-Krise stellt Familien vor enorme Unsicherheiten, Verlust- und Zukunftsängste. Besonders in einer krisengeschüttelten Welt sehnen wir uns nach Hilfe und Geborgenheit.

Geborgenheit umschreiben wir gemeinhin mit Liebe, Akzeptanz, mit Unterstützung und Vertrauen. Wie wichtig Geborgenheit für unser Leben ist, wird uns bewusst, wenn wir sie zu verlieren drohen. Das beste Beispiel dafür ist die Pandemie.

Sie stellt Familien vor neue Probleme und erhebliche Herausforderungen: Sei es die Sicherung des Familieneinkommens, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder der digitale Schulunterricht vom heimischen Küchentisch aus.

Krisen machen Angst. Keine Frage. Doch wenn man zusammenhält, lässt sich jede Krise – sei sie auch so überwältigend – gemeinsam überstehen. Dabei ist die Maskenpflicht und das Abstandhalten die geringste Einschränkung, die wir hinnehmen müssen. Eine Demokratie lebt von Freiheit, umso mehr aber von Solidarität.

Dem Staat fällt dabei eine besondere Rolle zu, denn dieser ist mit Familien wechselseitig und untrennbar verbunden. Seine größte Verpflichtung ist es sicherzustellen, dass Familien selbstbestimmt nach ihrem eigenen Ermessen leben können. Natürlich gehört dazu eine gerechte Steuer- und Sozialabgabenpolitik. Aber auch die Gewissheit, gesund aufwachsen zu können.

Klar ist, wer sich ungerecht behandelt fühlt, verliert das Gefühl der Geborgenheit. Doch gerade in Zeiten der Not und der Ungewissheit brauchen wir die Geborgenheit im Miteinander. Solidarität in der Krise ist erste Bürgerpflicht . Das gilt für Dich und mich, für den Staat und die Gesellschaft an sich. Klingt altmodisch? Funktioniert aber. Wenn sich jeder daran hält.

Bleiben Sie gesund!

 

Sebastian Heimann
Bundesgeschäftsführer

PS: Wir freuen uns über jedes Mitglied in unseren Reihen. Machen Sie mit und gestalten Sie mit uns Familienpolitik!
       https://www.deutscher-familienverband.de/mitglied-werden/


 Wissenswertes in Kürze

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Heute berät der Bundestag über Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Der Deutsche Familienverband bemängelt, dass wesentliche Verbesserungen für viele Familien ausbleiben.

 

 

 

(Berlin). Im aktuellen Reformvorhaben der Bundesregierung wird weder der Sockelbetrag beim Elterngeld erhöht, noch werden Mehrkindfamilien stärker in den Blick genommen. Hauptaugenmerk liegt auf der Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus und der Erhöhung der zulässigen Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs. „Die vorgesehenen Neuerungen vernachlässigen ein altes, aber zentrales Problem: Das Elterngeld ist deutlich kürzer als die im gleichen Gesetz geregelte dreijährige Elternzeit. Eltern, die das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus nicht nutzen können, stehen nach 14 Monaten finanziell im Regen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbands (DFV).

 

Die dreijährige Elternzeit ist keine zufällig gegriffene Zeitspanne. Wissenschaftliche Untersuchungen zur frühkindlichen Entwicklung haben ergeben, dass die ersten Lebensjahre des Kindes entscheidend für die spätere Entwicklung sind, für den Aufbau von Bindungsfähigkeit und Vertrauen. „Die Elternzeit gibt Eltern während dieser Jahre als arbeitsrechtlicher Schutzraum Zeit für ihre Kinder. Dies können sie aber nur nutzen, wenn die dreijährige Elternzeit auch finanziell flankiert wird“, so Zeh.

 

Mit dem Wegfall des Bundes-Betreuungsgelds hat sich das Problem weiter verschärft. Nach Erfahrungen des DFV sind besonders Familien mit mehreren Kindern, die mehrheitlich eine längere Erziehungsphase bevorzugen, betroffen. Für sie ist beim Elterngeld auch der niedrige Mindestbetrag ein Problem. „Typischerweise gehen Eltern mit mehreren Kindern nicht aus einer gut bezahlten Erwerbstätigkeit in den Elterngeldbezug. Sie sind auf den Sockelbetrag angewiesen. Dieser befindet sich aber noch auf dem Niveau des ehemaligen Erziehungsgelds von 1986. Das betrug 600 DM“, sagt Zeh.

 

Partnerschaftsbonus wird kaum genutzt

 

 

 

Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzesentwurf zur Reform des Elterngelds selbst festgestellt hat, nimmt nur eine kleine Gruppe von Eltern den Partnerschaftsbonus in Anspruch. Für die Familien mit drei und mehr Kindern ist von einer noch geringeren Nutzungsrate auszugehen. 2016 waren es mit 180 Müttern und Vätern etwa 0,5 Prozent der Bezieher von Elterngeld. „In den letzten Jahren wurden im Elterngeld fast nur Angebote für Eltern geschaffen, die möglichst nach der Geburt möglichst umfangreich erwerbstätig sein wollen. Damit werden viele Familien mit weniger am Arbeitsmarkt orientierten Lebensmodellen vernachlässigt“, so Zeh. „Statt mehr Zeit für Kinder gibt es tatsächlich weniger.“

 

Nach Auffassung des DFV müsste das Elterngeld fortentwickelt und so gestaltet werden, dass es zu allen Bedürfnissen und Lebensmodellen junger Familien passt. Dabei sollte der Wert eines Kindes nicht davon abhängen, welchen Lohn seine Eltern am Arbeitsmarkt erreichen konnten. „Wir brauchen eine Leistung, die nicht an die Lohnhöhe anknüpft, sondern von der Betreuung des Kindes her denkt“, sagt der Verbandspräsident. „Ein Betreuungsbudget von 700 Euro pro Kind und Monat, das direkt bei den Eltern ankommt, würde das ermöglichen. Familien hätten die Wahl, ihr Kind selbst zu betreuen oder sich eine gute Betreuung zu suchen.“

 

 

Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.

 

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Herausgeber: Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann
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Deutscher Familienverband (DFV) fordert Reformen beim Kindergeld und Kinderfreibetrag.

 

 

(Berlin). „15 Euro mehr Kindergeld werden keiner Familie die finanziellen Sorgen nehmen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes in Anspielung auf die Gesetzesbegründung der Bundesregierung beim Familienentlastungsgesetz. „Seit der Corona-Krise stehen Familien vor realen existenziellen Sorgen und hunderttausende Eltern fühlen sich von der Politik allein gelassen. Familien haben Angst vor einem neuen Lockdown und seinen Folgen.“

 

DFV-Forderung: Kindergeld, Kinderfreibetrag und Sozialversicherung

 

 

In der Corona-Krise haben Familien besonders gelitten. Einkommensverluste, Schließung von Kindergärten und Kindertagesstätten und Arbeitslosigkeit haben Eltern erheblich zugesetzt. Berechnungen des Deutschen Familienverbandes zeigen (Horizontaler Vergleich 2020, PDF), dass bereits eine Zweikind-Familie durch Steuern und Sozialabgaben dermaßen finanziell belastet wird, dass sie regelmäßig unter das Existenzminimum rutscht.

 

Wer die finanzielle Stärkung von Familien im Blick hat, muss an drei zentralen Punkten ansetzen:

 

1. Ein Kindergeld in Höhe von 330 Euro (siehe Erklärfilm)

 

2. Steuerlicher Freibetrag in Höhe des Grundfreibetrages für Erwachsene

 

3. Ein Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung, der Eltern in der Phase der
Kindererziehung entlastet und die Leistung Kindererziehung anerkennt (siehe Erklärfilm)

 

Derzeit plant die Bundesregierung mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz, das Kindergeld lediglich auf 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 für das dritte und 250 Euro für jedes weitere Kind zu erhöhen. Der Kinderfreibetrag soll 8.388 Euro anstatt bisher 7.812 Euro betragen.

 

Angesichts der akuten finanziellen Situation von Familien hält es der DFV für dringend geboten, das Kindergeld einheitlich auf 330 Euro zu erhöhen – also auf die maximale Wirkung des Kinderfreibetrages. Damit würden alle Eltern gleichermaßen vom Kindergeld und Kinderfreibetrag profitieren.

 

Der Gesetzesentwurf hat weiterhin einen nicht unerheblichen Geburtsfehler. Der Kinderfreibetrag wird unter dem steuerlichen Grundfreibetrag für Erwachsene (ab 2021: 9.744 Euro) liegen. „Kinder sind aber keine „kleinen Menschen“, die nur einen Bruchteil der materiellen und finanziellen Bedarfe haben. Jede Mutter und jeder Vater wird das bestätigen können“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh. „Obwohl die Angleichung des Kinder- und Grundfreibetrages bereits mehrfach versprochen worden ist, werden Familien abermals bitter enttäuscht.“

 

Kindergeld: Steuererstattung, kein Steuergeschenk!

 

 

„Das Kindergeld ist kein Steuergeschenk“, so Zeh. „Tatsächlich handelt es sich beim Kindergeld vorrangig um eine monatliche Steuervergütung für zu viel erhobene Steuern.“ Am Ende des Steuerjahres wird es von Amts wegen mit der einkommensabhängigen, individuellen Wirkung des Kinderfreibetrages verrechnet.

 

Vor 30 Jahren verpflichtete das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber in einem von Familien erstrittenen Grundsatzurteil (BVerfGE 82,60 – 1 BvL 20/84 v. 29.05.1990), dass bei der Einkommensbesteuerung der Familie ein Betrag in Höhe des Existenzminimums steuerfrei bleiben muss. Nur das darüber hinausgehende Familieneinkommen darf der Besteuerung überhaupt unterworfen werden.

 

In der Praxis heißt das: Alle Eltern beziehen zunächst das Kindergeld. Erst wenn das Kindergeld höher ist als die Steuererstattung durch den Kinderfreibetrag, darf man überhaupt von einer Familienförderung sprechen (§ 31 EStG). Davon profitieren vor allem Familien mit niedrigem Einkommen und kinderreiche Familien. Aus diesem Grund ist das Kindergeld – systematisch richtig – im Einkommensteuergesetz geregelt und nicht im Katalog der Familien- oder Sozialleistungen.

 

Der Verbandspräsident betont, dass eine etwaige Dringlichkeit zur Haushaltssanierung – dies ist besonders in der gegenwärtige Lage zu erwähnen – nicht als Rechtfertigung herangenommen werden darf, Eltern und Kindern Kindergeld und Steuerfreibeträge zu verweigern. „Die Anpassung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages sind schlichtweg Verfassungsvorgaben.“

 

Zur Person

 

Dr. Klaus Zeh ist Präsident des Deutschen Familienverbandes. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Von Beruf Ingenieur, engagiert er sich seit 1989 politisch.Er war stellvertretender Vorsitzender des Demokratischen Aufbruchs und von 1990 bis 2012 Mitglied im Thüringer Landtag.

 

Im Freistaat Thüringen war Dr. Klaus Zeh Finanzminister (1990-94) und Familienminister (2003-2008) sowie Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei (2008-2009). Seit Juni 2011 bekleidet er das Amt des Präsidenten des Deutschen Familienverbandes. Von Juli 2012 bis Mai 2017 war er Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen.

 

 

Der Deutsche Familienverband ist die größte parteiunabhängige, überkonfessionelle und mitgliedergetragene Interessenvertretung der Familien in Deutschland.

 

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Um Familien den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern, fordert der Deutsche Familienverband zum heutigen, zweijährigen Jubiläum des Baukindergeldes die Einführung eines Familien-Freibetrages in der Grunderwerbsteuer.

(Berlin). „Eine hohe Grunderwerbsteuer ist eine Strafsteuer für das Familienwohnen“, sagt Uwe Mähler, Landesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV). Er fordert die Bundesregierung auf, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag endlich zu erfüllen und ein konkretes Konzept zur Einführung eines Freibetrages in der Grunderwerbsteuer vorzulegen.

 

 

 

„Die Grunderwerbsteuer frisst das Eigenkapital von Familien auf, die sich mit einem Eigentumskauf den Wunsch vom familiengerechten Wohnen und einer Alterssicherung erfüllen wollen“, so Mähler. Ein Grunderwerbsteuerfreibetrag schont nicht nur den Geldbeutel von Familien. Es ist gleichzeitig ein kluges Signal, dass eine gute Förderung (Baukindergeld) nicht im nächsten Schritt durch eine familienblinde Grunderwerbsteuer aufgefressen wird. Diesen Widerspruch muss die Bundesregierung unbedingt auflösen.

 

 

 

Der DFV fordert die Wiedereinführung von Familien-Freibeträgen in der Grunderwerbsteuer, eine Begrenzung der in den letzten Jahren gestiegenen Grunderwerbsteuersätze in den Bundesländern sowie die Entfristung des Baukindergeldes.

 

Grunderwerbsteuer: Immer tiefer in die Tasche greifen

 

 

 

Inzwischen haben die Grunderwerbsteuereinnahmen der Länder Rekordhöhen erreicht. Zum einen im Gesamtvolumen und zum anderen am prozentualen Anteil der Ländersteuern. Lag das Volumen der Grunderwerbsteuereinnahmen der Länder 2010 noch bei 5,29 Milliarden Euro, so sind sie bereits neun Jahre später um 200 Prozent auf 15,78 Milliarden Euro geklettert.

 

 

 

2010 beliefen sich die Gesamteinnahmen aus Ländersteuern auf 12,1 Milliarden Euro. 2019 stiegen die Einnahmen nach Angaben des Bundesministeriums für Finanzen um mehr als das Doppelte auf

 

25,84 Milliarden Euro. Betrug der prozentuale Anteil der Grunderwerbsteuern an den Gesamteinnahmen 2010 noch 43,7 Prozent, stieg er bis 2019 bereits auf 61,1 Prozent.

 

 

 

Bis in die 80er Jahre betrug der Grunderwerbsteuersatz 7 % und wurde vom Bund festgesetzt. Gleichzeitig profitierten Familien von Steuerbefreiungen beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. 1983 wurde der Steuersatz auf 2 % gesenkt. Im Gegenzug wurden die Steuerbefreiungen gestrichen. Doch seitdem kennen die Steuererhöhungen nur noch eine Richtung – nach oben. Damit treiben die Bundesländer die Immobilienpreise unnötig in die Höhe. Die Nebenkosten durch die Grunderwerbsteuer sind in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Schleswig-Holstein und Thüringen am höchsten. Familien zahlen in diesen Bundesländern den Höchststeuersatz von 6,5 Prozent. Einzig die Freistaaten Bayern und Sachsen haben seit 1998 ihre Steuersätze nicht erhöht.

 

 

 

„Angesichts der enormen Bedeutung des Wohneigentums für das familiengerechte Wohnen und für die Altersvorsorge brauchen Familien einen Grunderwerbsteuerfreibetrag“, sagt Uwe Mähler. Der DFV macht deutlich, dass sich die Grunderwerbsteuer inzwischen zu einem der wesentlichen Kostentreiber auf dem Immobilienmarkt entwickelt hat. Die hohen Grunderwerbsteuersätze verhindern besonders in Ballungsräumen den Erwerb von Wohneigentum.

 

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Zwei Jahre Baukindergeld: Deutscher Familienverband unterstützt Vorstoß von Abgeordneten zur Förderverlängerung

 

 

 

Das Baukindergeld ist eine Erfolgsmaßnahme der Koalitionsregierung und unterstützt junge Familien beim Erwerb von Wohneigentum. Der Deutsche Familienverband fordert zum Zweijahresjubiläum (18.09.2020) eine grundsätzliche Entfristung der Förderung.

 

 

 

(Berlin). „Das Baukindergeld ist ein Erfolgsprojekt und muss unbedingt weitergeführt werden“, sagt Uwe Mähler, Landesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes NRW (DFV). Mehr als 250.000 Familien haben in den letzten zwei Jahren die Förderung beantragt. Über 5,2 Milliarden von 9,9 Milliarden Euro Förderung sind für familiengerechten Wohnraum bisher beantragt worden.

 

 

 

„Die Antragsfristen für das Baukindergeld zu verlängern, ist ein guter Schritt. Wichtiger ist jedoch, die Fördermaßnahme grundsätzlich zu entfristen. Das wäre ein starkes Signal für Familien“, so Mähler zu Aussagen von Union und SPD zur Verlängerung des Baukindergeldes. Bisher ist es geplant, dass nur noch Familien eine Förderung bekommen, die bis zum Ende des Jahres 2020 eine Baugenehmigung erhalten oder eine Immobilie gekauft haben.

 

 

 

„Mondpreismieten, Verdrängung an die Stadtgrenzen und Diskriminierungen bei der Wohnungssuche sind für Familien längst Alltag geworden. Nur das Eigenheim bietet Eltern und ihren Kindern die Möglichkeit, familiengerecht zu wohnen und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen“, sagt Uwe Mähler.

 

 

 

Der DFV fordert, Familien in den Mittelpunkt der Bau- und Wohnpolitik zu stellen. Was wir heute entscheiden, planen und bauen, wird das Leben von Familien über Jahrzehnte prägen. Ob Familien am Wohnort eine Heimat finden und sich willkommen fühlen, hängt entschieden davon ab, wie Kommunen, die Bundesländer und der Bund die Eigenheimförderung und einen im Koalitionsvertrag versprochenen Grunderwerbsteuerfreibetrag ausgestalten.

 

 

 

Kritik am Baukindergeld haltlos

 

 

 

Das Baukindergeld kommt bei Familien an. Das belegen Zahlen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Jeweils 43 Prozent der Geförderten haben ein oder zwei Kinder. 11 Prozent sogar drei. Zwei Drittel der Familien haben Kinder bis zum Alter von sechs Jahren. Die Kritik, die Förderung richte sich an Besserverdiener oder habe Mitnahmeeffekte, hat sich als haltlos herausgestellt. 60 Prozent der Bezieher haben ein Brutto-Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr.

 

 

 

Als unbegründet stellte sich ebenfalls die Sorge heraus, die Wohneigentumsförderung für Familien würde Immobilienpreise in den Städten hochtreiben. Die Hälfte der Anträge wurde für den Erwerb von Familienwohneigentum im ländlichen Raum gestellt. „Ein unterschätzter Vorteil des Baukindergeldes ist die Entlastung des Mietwohnungsmarktes in Städten“, so Uwe Mähler. „Jede Familie, die aus der Stadt in ein Eigenheim auf das Land zieht, macht eine Wohnung für andere frei.“

 

 

 


Weitere Informationen

 

 

 

Deutscher Familienverband: Wohnen – bezahlbar und familiengerecht
(Forderungspapier)

 

 

 

Publiziert in Pressemitteilungen
Freitag, 24 Januar 2020 14:37

2020: Was ändert sich für Familien?

2020: Was ändert sich für Familien?

Das neue Jahr startet mit einigen Neuerungen. Doch der große Wurf bleibt aus: Noch immer fehlen entscheidende Reformen für echte Familiengerechtigkeit.

Kinderzuschlag

Das Einkommen der Eltern, das über ihren Bedarf hinausgeht, wird seit Anfang des Jahres nur noch zu 45 Prozent (statt 50 Prozent) auf den Kinderzuschlag angerechnet. Da die obere Einkommensgrenze aufgehoben ist, fällt der Kinderzuschlag außerdem nicht schlagartig weg, wenn das Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze erreicht hat. Zusätzlich haben mehr Familien Anspruch auf den Kinderzuschlag.
Ab Februar 2020 können Familien den Kinderzuschlag online beantragen.

Kindesunterhalt

Die Düsseldorfer Tabelle 2020 sieht höhere Bedarfssätze für minderjährige Kinder, deren Eltern getrennt sind, vor. Gleichzeitig steigt der Selbstbehalt unterhaltspflichtiger Eltern erstmals. Ob sich die Unterhaltszahlungen für Kinder erhöhen, kommt auf den Einzelfall an.

Unterhaltsvorschuss

Zum 1. Januar sind die Sätze gestiegen. Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, die keinen oder nur ungenügenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, beträgt nun monatlich:

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren: bis zu 165 Euro (plus 12 Euro)
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren: bis zu 220 Euro (plus 18 Euro)
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren: bis zu 293 Euro (plus 21 Euro)

Kinderfreibetrag

Zum neuen Jahr erfolgte eine weitere Erhöhung des Kinderfreibetrags um 192 Euro. Der Kinderfreibetrag liegt nun bei 5.172 Euro. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder liegt die Höhe der Freibeträge 2020 bei 7.812 Euro für verheiratete und zusammen veranlagte Eltern.

Wohngeld

Berechtigte erhalten seit Anfang des Jahres mehr Wohngeld: Ein Zwei-Personen-Haushalt kann jetzt zum Beispiel mit etwa 190 Euro im Monat rechnen – 45 Euro mehr als zuvor. Die nächste Anpassung des Wohngeldes ist in zwei Jahren vorgesehen.

Baukindergeld

Der staatliche Eigenheim-Zuschuss für Familien läuft am 31. Dezember 2020 aus. Der DFV kämpft für die Verstetigung des Baukindergelds mit Rechtsanspruch.

Impfung gegen Masern

Ab 01.03.2020 müssen alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bei Eintritt in die Schule oder in den Kindergarten eine Masern-Impfung vorweisen. Den Nachweis können Eltern durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – bei bereits erlittener Krankheit – durch ein ärztliches Attest erbringen.

Kinder, die jetzt schon im Kindergarten oder in der Schule oder in einer anderen Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen.

Pflegekosten für Angehörige

Erwachsene Kinder müssen keine Kosten mehr für die Pflege ihrer Eltern übernehmen, wenn ihr Einkommen weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr beträgt. Das gleiche gilt auch für Familien mit pflegebedürftigen Kindern.

Bafög

Zum Wintersemester 2020/2021 erhöhen sich die Bafög-Bedarfsätze für Studentinnen und Studenten. Auch der zusätzliche Betreuungszuschlag für Studierende mit Kind erhöht sich um 10 Euro auf 150 Euro.

Bedarfsgerechtes Wohnen

2020 stehen 25 Millionen Euro Fördergelder mehr zur Verfügung (insgesamt 100 Millionen Euro) für barrierefreien, altersgerechten Wohnraum. Private Eigentümerinnen und Mieter können die Zuschüsse für den Wohnungsumbau bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.

Publiziert in Pressemitteilungen
Freitag, 22 November 2019 13:12

Familiengerechte Politik für starke Kinderrechte

Deutscher Familienverband (DFV): Familiengerechte Politik für starke Kinderrechte

Zum 30. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention fordert Verbandspräsident Klaus Zeh eine familiengerechte Gesamtpolitik für die Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland.

(Berlin). Kinder haben ein Recht auf Wohlergehen sowie auf angemessene Lebensverhältnisse und Unterhalt. Damit es ihnen gut geht, muss es auch ihren Familien gut gehen. „Familien, insbesondere solche mit mehreren Kindern, sind jedoch armutsgefährdet“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. Im Horizontalen Vergleich zeigt der Familienverband seit Jahren, dass schon eine Familie mit zwei Kindern und einem durchschnittlichen Einkommen von 35.000 Euro – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben – unter die Armutsgrenze rutscht. „Armut trifft heute nicht nur einkommensschwache Familien, sondern ragt bis in die Mittelschicht hinein. Ein Gehalt genügt nicht mehr, um die Familie zu versorgen“, so Zeh.   

Zur finanziellen Belastung kommt die Benachteiligung von Eltern und Kindern am Wohnungsmarkt. Immer mehr Familien können sich keine familiengerechten Wohnungen leisten oder Wohneigentum bilden – mit negativen Auswirkungen auf das Wohl und die Entwicklung der Kinder. „Familien werden immer mehr in zu enge Wohnungen oder benachteiligte Wohnanlagen gedrängt“, sagt der DFV-Präsident.

Für Kinder und Jugendliche in Deutschland besteht ein weiterer, wesentlicher Mangel beim Wahlrecht. „Wer unter 18 Jahren alt ist, darf nicht an den Bundestagswahlen teilnehmen. Ohne das Wahlrecht fehlt Kindern aber ein wesentliches Mittel politischer Teilhabe. Denn die Entscheidungen, die heute gefällt werden, betreffen sie in der Zukunft“, so Zeh. Aus diesem Grund fordere der DFV ein Wahlrecht für alle Staatsbürger von Geburt an. Dies werde so lange von den Eltern stellvertretend ausgeübt, bis die Kinder wahlmündig seien.

Kinderrecht auf elterliche Zeit

In der Diskussion über Kinderrechte bleibt bisher gänzlich unberücksichtigt, dass Kinder unter den beruflichen Anforderungen ihrer Eltern zu leiden haben. „Eltern stehen immer stärker unter dem Druck, sich an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anzupassen. Selbst gesetzlich garantierte Schutzzeiten wie die dreijährige Elternzeit sind nicht mehr selbstverständlich“, sagt Zeh. Der DFV-Präsident bemängelt, dass Eltern mit beruflichen und finanziellen Nachteilen rechnen müssen, wenn sie sich für die Erziehung von Kindern entscheiden.

„Kinder haben ein Recht auf die Zeit ihrer Eltern. Die Bedeutung elterlicher Zeit für ihre Entwicklung muss stärker in den Vordergrund rücken“, so Zeh. Zum 30. Jahrestag der Übereinkunft der Vereinten Nationen über die Rechte von Kindern bekräftigt der DFV-Präsident die Verbandsforderung nach einer familiengerechten Gesamtpolitik: „Kinderrechte lassen sich nur durch Familiengerechtigkeit in unterschiedlichen Bereichen der Politik verwirklichen.“

 

Weiterführende Informationen

Stellungnahme des DFV zur UN-Kinderrechtskonvention

Horizontaler Vergleich 2019 zur finanziellen Benachteiligung von Familien

„Nur wer wählt, zählt!“ – Initiative des DFV für ein Wahlrecht ab Geburt

Publiziert in Pressemitteilungen

 

 

  • Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung: Elternklagen-Kampagne geht weiter!
    Die Kampagne des Deutschen Familienverbandes (DFV) und des Familienbundes der Katholiken (FDK) "Wir jammern nicht, wir klagen!" geht auch in 2019 mit voller Kraft voran. Wir hoffen, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr zur Verhandlung nach Karlsruhe laden. Es wird endlich Zeit für Beitragsgerechtigkeit!
    Mehr Infos unter: www.elternklagen.de

    Wie ausgerechnet die Sozialversicherung Kinderarmut produziert, können Sie hier auf unserer Webseite nachlesen

 

  • Gesundheitsminister Spahn fordert Grundsatzdebatte bei der Finanzierung der Pflegeversicherung
    Die Finanzierung der Pflegeversicherung muss neu ausgestaltet werden, fordert Gesundheitsminister Spahn. Auch der Deutsche Familienverband fordert eine Umstrukturierung, aber nicht nur der Generationenvertrages Pflege, sondern auch der Rente und Krankenversicherung. Eine Steuerfinanzierung, wie es der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen fordert, lehnen wir vehement ab. Denn das würde für Familien keine Entlastung, sondern "Linke Tasche - Rechte Tasche" bedeuten!

    Mehr dazu in unserer aktuellen Pressemitteilung

 

  • Das Ehegattensplitting ist keine Eheförderung
    Das Ehegattensplitting ist keine Eheförderung, sondern eine verfassungskonforme und sachgerechte Besteuerung von Ehegatten als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Zuletzt mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

    Auch in diesem Jahr wird es im Bundestag Äußerungen geben, die zum Ziel haben, das Ehegattensplitting abzuschaffen - mit der Folge, dass Millionen von Familien in die Armut getrieben werden und das freiheitliche Recht, selbst entscheiden zu können, wie man leben will, beschnitten wird.

    Mehr Infos dazu auf www.deutscher-familienverband.de 

 

  • Jugendmedienschutz soll gestärkt werden
    Bundesfamilienministerin Giffey plant ein Gesetzesvorhaben zur Stärkung des Jugendmedienschutzes, wie sie im Familienausschuss des Bundestages angekündigt hat. Der Deutsche Familienverband hält das für dringend erforderlich und fordert, Provider mit kostenlosen Netzwerkfiltern in die Pflicht zu nehmen. Mehr zu dieser Forderung unter diesem Link.

 

  • Informationspflicht bei Abschluss von Versicherungen
    Beim Abschluss einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Verbraucher zukünftig auf maximal drei Seiten über gedeckte Risiken, Prämien, Zahlungsweisen sowie Ausschlüsse informiert werden.

 

  • Mindestlohn steigt
    Der Mindestlohn klettert von 8,84 Euro ab dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro. Auch Minijobber erhalten den Mindestlohn. Wird die Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten, wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig.

 

  • Brückenteilzeit
    Ab 2019 haben Arbeitnehmer das Recht, ihre Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum (1-5 Jahre) zu reduzieren. Nach Ablauf der beantragten Teilzeit wird automatisch das ursprüngliche Arbeitszeitpensum fortgeführt. Bislang galt der Anspruch auf Teilzeit ausschließlich auf die Reduzierung der Arbeitszeit. Die Brückenteilzeit gilt in Unternehmen ab 45 Mitarbeitern.  

 

  • Unterhalt 
    Eltern, die volljährige Kinder finanziell unterstützen, dürfen 9.168 Euro als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung absetzen. Voraussetzung ist, dass kein Kindergeld mehr bezahlt wird.

 

  • Kindergeld
    Ab Juli steigt das Kindergeld je Kind um 10 Euro. Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro.

 

  • Mütterrente: Trotz Änderung wird Gleiches ungleich behandelt
    Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden rentenrechtlich nun mit 2,5 Entgeltpunkten in der Rente angerechnet. Erziehungszeiten ab 1992 werden hingegen mit 3 Entgeltpunkten angerechnet.

 

  • Kinderrechte im Grundgesetz
    Bundesfamilienministerin Franziska Giffey will bis Ende des Jahres einen Vorschlag vorlegen, um Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Das kündigte die Ministerin im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Derzeit wird in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe über Formulierungsvorschläge beraten, um das Grundgesetz zu ändern.

 

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