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Deutscher Familienverband

Landesverband NRW e.V.

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Donnerstag, 15 November 2018 11:10

[DFV-PM] Sozialbeiträge machen Familien arm

Deutscher Familienverband fordert Beitragsgerechtigkeit in der Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung

(Berlin). Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt den Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn zur Neugestaltung der Sozialversicherungsbeiträge. „Siebzehn Jahre nach deutlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurde es dafür höchste Zeit“, erklärt Vizepräsident Siegfried Stresing. Allerdings sei der Ansatz unzureichend und könnte, wie erste Reaktionen von Gewerkschaften und Verbände zeigen, genauso scheitern wie ähnliche Ansätze in früheren Legislaturperioden.

Nicht höhere Beiträge für Kinderlose oder gar deren Bestrafung, sondern die Entlastung von Familien ist das oberste Ziel. Familienblinde Sozialabgaben, die unabhängig von der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder erhoben werden, sind eine der wesentlichen Ursachen für die Familienarmut in Deutschland. Die Sozialversicherungen benachteiligen gerade diejenigen, die für ihr Bestehen garantieren – Eltern mit ihren Kindern. Sie tragen die Kosten der Kindererziehung und gleichzeitig, mit einer geringen Ausnahme in der Pflegeversicherung, die gleichen Geldbeiträge wie Versicherte ohne Ausgaben für Kinder.

Seit vielen Jahren weist der Verband nach, dass Eltern von zwei Kindern mit einem Durchschnittsbrutto von 35.000 Euro/Jahr nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, trotz Kindergeld, nicht einmal das Existenzminimum verbleibt. Ein kinderloser Single mit gleichem Einkommen hingegen hat pro Monat mehr als 1.100 Euro zur freien Verfügung. Verantwortlich dafür sind familienblinde Sozialversicherungsbeiträge, die, im Gegensatz zur Besteuerung, nach oben zwar eine Beitragsbemessungsgrenze, unten aber keine Freibeträge kennen. Seit Jahren verschärft sich diese Situation.

Der Deutsche Familienverband fordert, bei der Neubemessung von Sozialbeiträgen das Pflegeversicherungsurteil des Bundesverfassungsgerichts ernst zu nehmen. 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber veranlasst zu prüfen, dass bei allen Sozialversicherungen, die auf Kindererziehung angewiesen sind, dieser „generative Beitrag“ gleichwertig mit den Beiträgen in Geld zu behandeln ist.

„Wer nun glaubt, den in der Pflegeversicherung eingeschlagenen Irrweg weiter verfolgen zu können, hat das Urteil des Obersten Gerichts nicht gelesen“, so Stresing. Nicht ein Zuschlag für Kinderlose ist gefordert, sondern eine Entlastung von Familien in der Erziehungsphase. Ohne Zweifel verlängert sich diese mit der Zahl der Kinder. Und auch Vorschläge, die Entlastung im Steuersystem vorzunehmen, sind nach Auffassung des DFV ein falscher Weg. „Da eine Steuerfinanzierung überwiegend über Verbrauchssteuern die Familien überproportional belastet, hat das Bundesverfassungsgericht eine Finanzierung innerhalb des Sozialversicherungssystems vorgegeben“, sagt Stresing. „Dass bei einem Ausgleich innerhalb des Systems und innerhalb der Generationen Versicherte ohne Unterhaltslasten für Kinder stärker einzahlen müssen, ist nicht die erst zu nennende Forderung, sondern eine zwangsläufige Folge der Berücksichtigung doppelter Lasten für Familien.“

Letztendlich wird erneut das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben. Mittlerweile sind Politik und Verbände durch das Bundesverfassungsgericht um Stellungnahmen zu mehreren durch den Deutschen Familienverband und den Familienbund der Katholiken initiierten und begleiteten Verfassungsbeschwerden gebeten worden.

 

Weiterführende Informationen:

Berechnungen der Abgaben- und Steuerlast für Kinderlose und Familien im Horizontalen Vergleich
Klage-Kampagne „Wir jammern nicht, wir klagen“: www.elternklagen.de

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Auch dieses Jahr war die Reparaturwertstatt wieder zum Besuch im Haus der Familie auf der Elsbachstraße 107.

 

Menschen jung und alt schließen sich zusammen um verschiedenste Haushaltsgegenstände, Gartengeräte, Fahrräder oder einfach alles was nicht mehr so funktioniert, wie es funktionieren sollte, wieder zusammenzuflicken. Sei es der Rasenmäher, der gute alte Handmixer oder das Fahrrad mit dem man seinen Lebensalltag bestreitet - Die Jungs und Mädels vom Ausbesserungswert e.V. kriegen es wieder ans Laufen.

Einmal im Monat treffen sich die fleißigen Ehrenamtler in verschiedenen öffentlichen Einrichtungen und walten Ihres Amtes. Die nächsten drei Termine finden Sie hier:

Freitag, 29.06.2018 14-18 Uhr •
Lise-Meitner-Gymnasium, Eine-Welt-Café •
Am Stadtpark 50, Manfort


Samstag, 28.07.2018 10-16 Uhr •
St. Stephanus-Gemeindesaal •
+ KLEIDERTAUSCH!
Heinrich-Brüning-Str. 136, Bürrig


Samstag, 25.08.2018 10-16 Uhr •
AWO Seniorenzentrum •
+ KLEIDERTAUSCH!
Tempelhofer Str. 2, Schlebusc

Für die nachfolgenden Termine und allgemeinen Informationen zur Reparaturwertstatt empfehlen wir die Homepage des Ausbesserungswert e.V. zu besuchen. Diese finden Sie unter https://www.ausbesserungswert.de/wp/

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Mittwoch, 10 Januar 2018 14:39

[Aktuelles] Was ist neu in 2018?

Reform des Mutterschutzes

Schwangere und Mütter unterliegen einem besonderen Schutz. Dafür sorgt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Ab 2018 gelten neue Regeln, von denen viele Frauen profitieren. Doch was bringt das neue Gesetz wirklich? 

Hier werden die wichtigsten 7 Fragen zum Mutterschutz beantwortet

 

Familienpolitischer Erfolg beim Wohnen

Letztes Jahr wurde eine familienpolitische Reform in § 1 Abs. 6 Nr. 2 des Baugesetzbuches überführt, welches für die Bauleitplanung besonders zu berücksichtigende Belange aufzählt. Dazugehören nun endlich "Wohnbedürfnisse [...] insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern“. Damit sollen in diesem zentralen Gesetz die Belange von kinderreichen Familien besonders hervorgehoben werden.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

im Herbst 2017 startet unsere Fortbildungsreihe.

Wir starten im Oktober in Düsseldorf mit folgendem Seminar:

 

Seminar 1 / Mo. 09.10.2017 / 10.00-17.00 Uhr

„Keimzelle der Gesellschaft“ oder selbst „Problemfall“? -
Wie Familien gesehen und begleitet werden können.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.projektpool-nrw.de/index.php?id=42

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen!

 

Auf Anfrage bieten wir diese Veranstaltungen auch bei Ihnen vor Ort - z.B. als „Inhouse-Fortbildung“ für Teams - an.

Gerne können Sie unser Angebot auch an mögliche weitere Interessenten weiterleiten. Vielen Dank!

 

 

Wolfgang Wirtz

Dipl.-Pädagoge

Leiter Landesbüro

 

 

Unser NEUES Veranstaltungsangebot – Seminare im Herbst 2017

Weitere Informationen auf unserer Homepage unter WIR BIETEN / VERANSTALTUNGEN

oder direkt hier: http://www.projektpool-nrw.de/index.php?id=42

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Nach der Landtagswahl wurden die Ministerien neu aufgeteilt. Die Abteilung Gesundheit ist  nun dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) mit Minister Karl-Josef Laumann an der Spitze zugeordnet. Das Familienministerium (MKFFI) unter Leitung von Dr. Joachim Stamp umfasst folgende Arbeitsbereiche: Kinder, Jugend, Familie, Flüchtlinge, Integration und LSBTI.

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Liebe Leserinnen und Leser,

Petra Windeck hat dem WDR letzte Woche ein Interview zum nachfolgenden Thema gegeben und hat den Verband gut präsentiert. Sie können die in der Anlage befindliche mp3 Datei problemlos auf Ihrem Rechner abspielen.

Der Koalitionsvertrag für eine schwarz-gelbe Regierung in NRW soll an diesem Freitag (16.06.2017) vorgestellt werden. Einige Punkte zu den Änderungen bei Kitas und Schulen sind schon bekannt geworden. WDR 2 sprach darüber mit Petra Windeck, Sprecherin des deutschen Familienverbandes und Vorsitzende der Landes-Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände NRW.

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Dienstag, 20 Juni 2017 13:22

Engagementkongress NRW

Bürgerschaftliches Engagement fördern – sozialen Zusammenhalt und Demokratie stärken

 

Save the date! Montag, 16. Oktober 2017, 9.30 - 16.00 Uhr, Stadthalle Bad Godesberg, Bonn

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das vielfältige bürgerschaftliche Engagement vor Ort ist ein zentraler Bestandteil einer starken Zivilgesellschaft, fördert den sozialen Zusammenhalt und trägt zu einer lebendigen Demokratie bei. Der diesjährige Engagementkongress NRW nimmt diesen Zusammenhang in den Blick und widmet sich dem Schwerpunktthema „Bürgerschaftliches Engagement fördern – sozialen Zusammenhalt und Demokratie stärken“.

 

Mit dem Engagementkongress NRW hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) in Kooperation mit dem „Kommunen-Netzwerk: engagiert in NRW“ eine Plattform für den landesweiten Erfahrungsaustausch zur lokalen Engagementförderung geschaffen. Im Fokus steht der Wissenstransfer aus der Praxis. Gemeinsam werden anhand von Impulsen,  konkreten Praxisbeispielen sowie im Rahmen von interaktiven Workshops die aktuellen Situationen der lokalen Engagementförderung in NRW diskutiert und Zukunftsstrategien entwickelt.

 

Zielgruppe des Kongresses sind Entscheidungsträger*innen und Expert*innen aus den Verwaltungen, politische Vertreter*innen, lokale Akteure der Engagementförderung, Multiplikator*innen, Wissenschaftler*innen und Interessierte.

 

Wir freuen uns sehr, dass in diesem Jahr Herr Dr. Ansgar Klein, Geschäftsführer Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), einleitend einen Impulsvortrag zu Hintergründen, Rahmenbedingungen, Chancen und Herausforderungen des Zusammenspiels von Engagementförderung und Demokratiestärkung halten wird.

 

Bitte merken Sie sich den 16. Oktober 2017 schon jetzt vor. Eine Einladung mit einem detaillierten Programm sowie der Möglichkeit zur Anmeldung lassen wir Ihnen in Kürze zukommen. Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie zeitnah auch auf dem Engagementportal der Landesregierung NRW www.engagiert-in-nrw.de/engagementkongress_NRW.

 

Wir freuen uns, Sie in Bonn persönlich begrüßen zu dürfen!

 

Gerne können Sie diese Information an Ihre Netzwerke weiterleiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mareike Lüsebrink

Referentin

 

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Referat 214 Bürgerschaftliches Engagement, Gesellschaftliches Engagement von Unternehmen,

Bundesfreiwilligendienst

 

Haroldstraße 4

40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 837 - 2247

 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.engagiert-in-nrw.de

www.mfkjks.nrw

 

cid:image006.png@01D2D8DD.8758EE10

Nadine Haßlöwer                          

Projektleiterin

 

Institut für soziale Innovation

 

Opferfelder Str. 22

42719 Solingen

Telefon: 0212/ 230 - 7839

Mobil: 0176 / 1230 7832

 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.institut-fuer-soziale-innovation.de

 

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NRW Fortschrittskolleg GROW „Wohlbefinden bis ins hohe Alter“
 
5. Wissenschaft-Praxis-Kollegtagung 10. Juli 2017, Köln
 
 
Versorgungslandschaften
 
13.30 Uhr Ankommen

14.00 Uhr Begrüßung

               Prof. Dr. Susanne Zank, Sprecherin des NRW Fortschrittskollegs GROW, Dekanin der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln

14.10 Uhr Vorstellung der Themenforen

14.30 Uhr Kaffeepause

14.45 Uhr 2 parallele Themenforen

               A. Saskia Bordne, Doktorandin im NRW Fortschrittskolleg GROW: „Erfassung von Lebensqualität als Outcome in der stationären geriatrischen Rehabilitation“

                   Bernadette Groebe, Doktorandin im NRW Fortschrittskolleg GROW: „Sprechen über Sterben, Tod und die Endlichkeit des Lebens – Erfahrungen aus dem Versorgungsalltag“

              

               B. Ralf Tebest, Doktorand im NRW Fortschrittskolleg GROW: „Die Rolle lokaler Berater*innen bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen mit Migrationshintergrund und ihrer

                  Angehörigen in Krefeld“

                  Jaroslava Zimmermann, Doktorandin im NRW Fortschrittskolleg GROW: „Organisationsbezogene Einflussfaktoren der Pflegequalität am Beispiel von Stürzen in stationären

                  Pflegeeinrichtungen“

16.45 Uhr Pause

17.00 Uhr Perspektivvortrag: „Zukunftsmodelle der Versorgung“

               Prof. Dr. Holger Pfaff, Direktor des Instituts für Medizinsoziologie, Versorgungsforschung und Rehabilitationswissenschaft (IMVR) der Universität zu Köln

17:30 Uhr Ausklang und Netzwerken bei Fingerfood
 

Veranstaltungsort IN VIA Zentrum, Stolzestraße 1a, 50674 Köln (Wegbeschreibung ist als Anhang beigefügt.)

Kontakt Dr. Konstanze Arp, Geschäftsführerin des NRW Fortschrittskollegs GROW Tel. 0221 - 470 1182 │ Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Liebe Freundinnen und Freunde,

ich habe gerade die Petition 'Keine Familie zurück lassen - Urlaub für alle Kinder und Eltern in Nordrhein-Westfalen!' unterschrieben und würde mich sehr freuen, wenn ihr auch mitmacht.

Je mehr Menschen die Petition unterstützen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Erfolg hat. Hier könnt ihr mehr über die Kampagne erfahren und unterzeichnen: > Zur Petition! <

 

Vielen Dank!

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Die Landesregierung NRW will die Rechte von Kindern ausdrücklich im Grundgesetz festschreiben lassen. Das Kabinett hat deshalb beschlossen, einen Antrag zur Änderung des Grundgesetzes in den Bundesrat einzubringen. Die Stellung von Kindern in der Gesellschaft soll gestärkt und das allgemeine Bewusstsein dafür geschärft werden, dass Kinder eigene Grundrechte haben, die zu respektieren sind. "Ziel ist es, einen neuen Absatz 5 in Artikel 6 des Grundgesetzes zu erwirken, der die Grundrechte von Kindern maßgeblich berücksichtigt. Kinder sollen damit endlich den Stellenwert in unserer Gesellschaft bekommen, der ihnen zusteht. Durch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz werden Kinder und Jugendliche endlich nicht mehr Objekte rechtlicher Bewertung, sondern eigenständige Rechtspersönlichkeiten. Die Kinder von heute sind die Erwachsenen von morgen. Sie sind unsere Zukunft." Der neue Absatz im Grundgesetz soll zwei zentrale Elemente und Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention enthalten, die im geltenden Recht und in der Rechtspraxis derzeit noch nicht hinreichend beachtet werden. Das ist zum einen das "Kindeswohlprinzip" aus Artikel 3 Absatz 1 und das "Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung" aus Artikel 12 Absatz 1. Viele Verbände, Nicht-RegierungsOrganisationen und Persönlichkeiten fordern bereits seit Jahren, die Rechte von Kindern


durch Erwähnung im Grundgesetz zu bekräftigen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1968 sind Kinder Träger subjektiver Rechte, Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Das Grundgesetz erwähnt Kinder bislang jedoch ‚nur als Objekte der Pflege und Erziehung der Eltern. Das Grundgesetz trägt in seiner jetzigen Fassung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht Rechnung. Als 1994 Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes die Gleichberechtigung von Männern und Frauen zum Staatsauftrag erhob, wurde dies als Symbolpolitik kritisiert. Die Folge war jedoch eine umfassende Gleichstellungspolitik. Wenn der Gesetzesantrag zu den Kinderrechten im Bundesrat mehrheitlich beschlossen wird, hat der Deutsche Bundestag noch bis zum Ende seiner Legislaturperiode Zeit, eine solche Verfassungsänderung mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit zu beschließen. Hier geht es zur Pressemitteilung des MFKJKS.

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