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Deutscher Familienverband

Landesverband NRW e.V.

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Sechster Armuts- und Reichtumsbericht: Dauerhaft hohe Belastungen von Familien und hohe Kinderarmut

 


Berlin, 25. Juni 2021 – Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände fordern anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zum 6. Armuts- und Reichtumsbericht eindringlich, die Entlastung von Familien und die Bekämpfung der Kinderarmut effektiver zu gestalten. Der Bericht dokumentiert den Stillstand beim Abbau sozialer Ungleichheit und sozialer Benachteiligung von besonders belasteten Familien.

 


„Die im 6. Armuts- und Reichtumsbericht eindrücklich beschriebene Verfestigung von Armuts- und Reichtumslagen zeigt, dass die bisherige Politik nicht ausreicht, um Familienarmut zu verhindern und Aufstiegschancen für alle Kinder zu gewährleisten. Wir dürfen uns nicht an den hohen Anteil armer Kinder gewöhnen und dass ihnen die gesellschaftliche Teilhabe und die Perspektive auf einen sozialen Aufstieg verweigert wird“ fordert Sidonie Fernau, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen. „Besonders hohe Armuts- und Teilhaberisiken tragen Alleinerziehende, Familien mit drei und mehr Kindern und Familien mit Migrationsgeschichte.“

 


Formal hinterlässt der 6. Armuts- und Reichtumsbericht für die AGF einen ambivalenten Eindruck. Die analytischen Teile sind aus Sicht der Familienorganisationen weitgehend gelungen. Dem selbstgesetzten Anspruch, „eine mehrdimensionale Betrachtung sozialer Lagen“ im Zeitverlauf vorzunehmen, würde der Bericht im Wesentlichen gerecht und bilde damit eine wichtige Datenquelle auch für die familienpolitische Diskussion. Jedoch sei der Eindruck zu den politischen Maßnahmen ein völlig anderer: Hier bliebe die Aufzählung der Initiativen der Bundesregierung ein Flickenteppich der Legitimation des Regierungshandelns. Impulse für eine effektive Armutsbekämpfung finden sich hier nicht, was insbesondere angesichts der Corona-Pandemie besonders bedauerlich sei.

 


Die Familienorganisationen fordern von der kommenden Bundesregierung wirksame Maßnahmen der Familienentlastung und der Bekämpfung von Kinderarmut sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zentral seien neben einer familiengerechten Gestaltung der Arbeitswelt u.a. eine bessere Qualität der Kinderbetreuung und Bildung, eine Erhöhung, Vereinfachung und Entbürokratisierung von Familienleistungen, eine gerechtere Einbeziehung der finanziell starken „Schultern“ bei der Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben, eine neue zeitpolitische Debatte um die Entlastung von Familien sowie die Senkung der Mehrwertsteuer für Produkte für Kinder und Familien (7% für Kinder).

 

 

 

 

Publiziert in Pressemitteilungen
Donnerstag, 15 November 2018 11:10

[DFV-PM] Sozialbeiträge machen Familien arm

Deutscher Familienverband fordert Beitragsgerechtigkeit in der Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung

(Berlin). Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt den Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn zur Neugestaltung der Sozialversicherungsbeiträge. „Siebzehn Jahre nach deutlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurde es dafür höchste Zeit“, erklärt Vizepräsident Siegfried Stresing. Allerdings sei der Ansatz unzureichend und könnte, wie erste Reaktionen von Gewerkschaften und Verbände zeigen, genauso scheitern wie ähnliche Ansätze in früheren Legislaturperioden.

Nicht höhere Beiträge für Kinderlose oder gar deren Bestrafung, sondern die Entlastung von Familien ist das oberste Ziel. Familienblinde Sozialabgaben, die unabhängig von der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder erhoben werden, sind eine der wesentlichen Ursachen für die Familienarmut in Deutschland. Die Sozialversicherungen benachteiligen gerade diejenigen, die für ihr Bestehen garantieren – Eltern mit ihren Kindern. Sie tragen die Kosten der Kindererziehung und gleichzeitig, mit einer geringen Ausnahme in der Pflegeversicherung, die gleichen Geldbeiträge wie Versicherte ohne Ausgaben für Kinder.

Seit vielen Jahren weist der Verband nach, dass Eltern von zwei Kindern mit einem Durchschnittsbrutto von 35.000 Euro/Jahr nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, trotz Kindergeld, nicht einmal das Existenzminimum verbleibt. Ein kinderloser Single mit gleichem Einkommen hingegen hat pro Monat mehr als 1.100 Euro zur freien Verfügung. Verantwortlich dafür sind familienblinde Sozialversicherungsbeiträge, die, im Gegensatz zur Besteuerung, nach oben zwar eine Beitragsbemessungsgrenze, unten aber keine Freibeträge kennen. Seit Jahren verschärft sich diese Situation.

Der Deutsche Familienverband fordert, bei der Neubemessung von Sozialbeiträgen das Pflegeversicherungsurteil des Bundesverfassungsgerichts ernst zu nehmen. 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber veranlasst zu prüfen, dass bei allen Sozialversicherungen, die auf Kindererziehung angewiesen sind, dieser „generative Beitrag“ gleichwertig mit den Beiträgen in Geld zu behandeln ist.

„Wer nun glaubt, den in der Pflegeversicherung eingeschlagenen Irrweg weiter verfolgen zu können, hat das Urteil des Obersten Gerichts nicht gelesen“, so Stresing. Nicht ein Zuschlag für Kinderlose ist gefordert, sondern eine Entlastung von Familien in der Erziehungsphase. Ohne Zweifel verlängert sich diese mit der Zahl der Kinder. Und auch Vorschläge, die Entlastung im Steuersystem vorzunehmen, sind nach Auffassung des DFV ein falscher Weg. „Da eine Steuerfinanzierung überwiegend über Verbrauchssteuern die Familien überproportional belastet, hat das Bundesverfassungsgericht eine Finanzierung innerhalb des Sozialversicherungssystems vorgegeben“, sagt Stresing. „Dass bei einem Ausgleich innerhalb des Systems und innerhalb der Generationen Versicherte ohne Unterhaltslasten für Kinder stärker einzahlen müssen, ist nicht die erst zu nennende Forderung, sondern eine zwangsläufige Folge der Berücksichtigung doppelter Lasten für Familien.“

Letztendlich wird erneut das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben. Mittlerweile sind Politik und Verbände durch das Bundesverfassungsgericht um Stellungnahmen zu mehreren durch den Deutschen Familienverband und den Familienbund der Katholiken initiierten und begleiteten Verfassungsbeschwerden gebeten worden.

 

Weiterführende Informationen:

Berechnungen der Abgaben- und Steuerlast für Kinderlose und Familien im Horizontalen Vergleich
Klage-Kampagne „Wir jammern nicht, wir klagen“: www.elternklagen.de

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Deutscher Familienverband fordert Umsteuern in der Wohnungspolitik

(Berlin). Anlässlich des Weltkindertages am 20. September 2018 fordert der Deutsche Familienverband (DFV) von der Politik, dass Familien mit Kindern nun endlich noch stärker in den Mittelpunkt der Wohnungspolitik gestellt werden. Die Auswirkungen von Wohnungsknappheit und überteuerten Mieten für Familien in Ballungsgebieten werden immer dramatischer.

„Die Wohnraumversorgung ist eine wesentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge, insbesondere für Familien. Ob Kinder sich gut entwickeln und Familienleben gelingt, wird wesentlich vom Wohnen und Wohnumfeld bestimmt. Auch ob Menschen den Mut finden, sich für mehrere Kinder zu entscheiden, hängt nicht zuletzt vom Wohnen ab“, betont Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh den hohen Stellenwert bezahlbaren und familiengerechten Wohnens.

„Vor allem in den Großstädten und Ballungsgebieten sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die Leidtragenden sind vor allem Familien mit mehreren Kindern: Sie werden durch die hohen Wohnkosten in schlechte Wohnlagen oder in beengte Wohnungen getrieben“, beschreibt Zeh die Situation in Deutschland. Bundesweit steht über 40 Prozent der Mehr-Kind-Familien nur eine Wohnfläche von bis zu 20 qm pro Kopf zur Verfügung. Insbesondere für Familien mit mehreren Kindern und größerem Raumbedarf reiche die Zahl geeigneter Mietwohnungen bei Weitem nicht aus. Um den Wohnbedürfnissen von Familien gerecht zu werden, fordert der Deutsche Familienverband, belegungsgebundene Wohnungen in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. Zudem muss die soziale Wohnraumförderung in den Ländern sowie die Stadt- und Baulandentwicklung in den Kommunen den Bedürfnissen von Familien gerecht und das Wohngeld regelmäßig der realen Preisentwicklung angepasst werden.

In diesem Zusammenhang beklagt der DFV das Fehlen einer ausreichenden familienorientierten Unterstützung bei der Bildung von Wohneigentum. Seit der Streichung der Eigenheimzulage 2006 wurden auf Bundesebene der Bau und Erwerb von Wohnraum nicht mehr nennenswert familienspezifisch gefördert. Überhöhte Baulandkosten, eine familienblinde Grunderwerbsteuer und eine Kreditvergabe, die junge Familien benachteiligt, haben die Wohneigentumsbildung sogar noch weiter erschwert. „Dabei ist Wohneigentum gerade für Familien mit mehreren Kindern oft die einzige Möglichkeit, familiengerecht zu wohnen und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen“, stellt Klaus Zeh klar. Aus diesem Grund setzt sich der Deutsche Familienverband für die Wiedereinführung einer bundesweiten und unkompliziert handhabbaren Wohneigentumsförderung nach dem Vorbild der Eigenheimzulage sowie für eine Senkung der Grunderwerbssteuer für Familien ein. „Das kindgerechte und bezahlbare Wohnen für Mehr-Kind-Familien gehört dringend auf die Tagesordnung der Politik, damit endlich alle Kinder in einem Umfeld aufwachsen, in dem sich ihre Persönlichkeit entfaltet“, so Zeh.

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Donnerstag, 20 September 2018 15:42

Petra Windeck in der taz über Kinderarmut in Deutschland

Die Landesgeschäftsführerin des Deutschen Familienverbandes NRW sprach bei der taz über die Kinderarmut in Deutschland und warum sie so stigmatisiert. Den kompletten Artikel finden Sie hier:

"BERLIN taz | Die eigentliche Nachricht verbirgt sich hinter der Meldung. Im Februar 2018 erhielten 1.006.163 SchülerInnen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) des Bundes. Das meldet die Passauer Neue Presse, in Bezug auf eine Anfrage der Linken im Bundestag. Auffällig ist: Bei der Zahl der LeistungsempfängerInnen steht Nordrhein-Westfalen (NRW) mit 300.000 Schulkindern an der Spitze vor Niedersachsen (117.000) und Berlin (98.000): Von dem Geld kaufen Eltern ihren Kindern Stifte, Blöcke und Schulbücher. Auffällig ist auch: Zwar hat eine Million Kinder BuT-Leistungen erhalten – aber rund 2,5 Millionen hätten Anspruch darauf.

„Wir haben bundesweit ein kleines Wirtschaftswunder, und gleichzeitig steigende Kinderarmut“, sagt Petra Windeck vom Deutschen Familienverband NRW. Etwa 15 Prozent der Menschen gelten hierzulande als arm. Bei den Kindern ist der Anteil höher: 19 Prozent leben in Armut, in den Neuen Bundesländern sind es 25 Prozent. In Berlin lebt ein Drittel der Kinder in einem Haushalt, der staatliche Leistungen erhält. In manchen Städten wie Gelsenkirchen sind es über 40 Prozent. Dass NRW die Statistik anführe, sei einfach zu erklären, sagt Windeck. „NRW ist das bevölkerungsreichste Land mit dem höchsten Anteil an Kindern.“

 

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Armut ist in Deutschland extrem erblich: Das geht aus einer kürzlich erschienenen OECD-Studie hervor. Hierzulande dauere der Aufstieg von ganz unten bis in die Mitte der Gesellschaft rund 180 Jahre, etwa sechs Generationen. Im Mittel aller großen Industrie- und Schwellenländer brauche er knapp fünf Generationen. Das BuT sollte die Aufstiegschancen erhöhen.

2011 unter der damaligen Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eingeführt, sieht es einen Zuschuss für Familien vor, die Sozialhilfe, Wohn- oder Arbeitslosengeld beziehen. Auf Kritik, das BuT schaffe Hürden, wandte von der Leyen ein, der Antrag sei ein „einfacher Ankreuzer“. Tatsächlich ist für jedes Kind und jede Leistung ein gesonderter Antrag erforderlich – teilweise müssen Schule und Kita den Antrag unterschreiben.

Unangenehm vor Mitschülern

„Man darf auch nicht unterschätzen, wie stigmatisierend diese Einzelbeantragung wirkt“, sagt Windeck. „In Schulen ist es häufig so, dass die anderen Kinder mitbekommen, wenn ein Kind Zuschüsse erhält.“ Um dem Gefühl des Stigmas zu entgehen, verzichteten viele Familien. Zumal die Leistung die Kosten oft nicht deckt: Die Diakonie Niedersachsen hat ermittelt, der jährliche Schulbedarf koste im Schnitt 220 Euro. Das BuT stellt 100 Euro zur Verfügung. Erhöht wurde das noch nie.

„Das BuT ist in seiner Höhe willkürlich“, sagt Frank Steger vom Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise e. V. „Warum der Schulbedarf nicht 99 oder 112 Euro beträgt, konnte mir niemand begründen. Das Gleiche gilt für die Teilhabeleistung von 10 Euro im Monat für Dinge wie Sport oder Musik. Wo gibt es Musikunterricht für 10 Euro?“ 2010 entschied das Bundesverfassungsgericht, das Existenzminimum müsse statistisch hergeleitet sein. „Seit 2011 werden die Bedarfe für Kinder aus einer eigenen statistischen Erhebung ermittelt“, sagt Steger. „Aber das BuT blieb außen vor.“

Ein weiterer Kritikpunkt sind die Verwaltungskosten: Das BuT ist auch für Ämter aufwendig. Ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sagt der taz, für 2017 hätten die Länder Ausgaben von 645,8 Millionen Euro gemeldet. Zum Anteil der Verwaltungskosten lägen keine Erkenntnisse vor, doch das statistische Bundesamt habe den jährlichen Aufwand generell mit rund 136 Millionen beziffert. Wenn’s reicht. Für 2014 ermittelte das ZDF-Magazin Frontal 21 einen Verwaltungskostenanteil von 180 Mil­lio­nen. Bei BuT-Ausgaben von 710 Millionen Euro floss also je 3 Euro pro Kind 1 Euro in die Bürokratie.

Frank Steger

„Wo gibt es Musikunterricht für 10 Euro?“

Wie ließe sich die Förderung zielgenauer gestalten? Windeck sagt: „Aktuell wird Armut vererbt. Um Ausgrenzung zu vermeiden, muss Schulbildung wieder kostenlos werden, samt Schulbüchern und angegliederten Institutionen für Nachhilfe, Kultur und Sport.“ In den 70er und 80er Jahren war freie Bildung auch in Deutschland gesellschaftliches Ziel. Damals war man ihm näher, und die Zahlen waren besser: In den 70ern kamen 1,8 Bildungsaufstiege auf einen -abstieg, in den 80ern drei Aufstiege auf einen Abstieg.

Heute zeigt sich ein neuer Trend. Nach einer Untersuchung des amerikanischen Pew Research Center schrumpft die Mittelschicht stetig, und jeder Prozentpunkt Schwund bedeute: Die Hälfte steigt auf, die andere ab. Eine bessere Quote als ganz unten. Da bewegt sich wenig: bis zu 180 Jahre lang."

- Quelle: taz.de

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Der Bundesrat hat eine Entschließung zur bundeseinheitlichen Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen gefasst. Einkommensschwache Frauen oder Frauen im Sozialleistungsbezug sollen ärztlich verordnete Verhütungsmittel unbürokratisch erstattet bekommen, um ihnen den gleichberechtigten Zugang hierzu zu ermöglichen. „Studien belegen, dass einkommensschwache Frauen zunehmend aus finanziellen Gründen auf billigere und weniger sichere Verhütungsmittel umsteigen oder ganz auf die Verhütung verzichten und dadurch das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft in Kauf nehmen“, heißt es in der Entschließungsbegründung.

Publiziert in Aktuelles